
Gesundheitsberuferegister: AK stellt 100.000 Berufsausweis aus
Erste Bilanz beim Aufbau des Gesundheitsberuferegisters (GBR):
Wien (OTS) – Im Gesundheitsberuferegister werden die Beschäftigten von zehn Gesundheitsberufen mit ihren Qualifikationen erfasst. Der Aufbau des Registers hat im Juli 2018 begonnen. Die AK zieht nun eine erste Zwischenbilanz: Österreichweit wurden in den letzten Monaten 100.000 neue Berufsausweise an die Berufsangehörigen ausgestellt. Dieser neue Ausweis macht die Leistungen der Beschäftigten sichtbar und bringt ihnen mehr Anerkennung.
Schätzungen zufolge arbeiten in Österreich rund 150.000 Menschen in den betroffenen Pflege- und Gesundheitsberufen (DGKP und MTD) und jährlich kommen ca. 10.000 AbsolventInnen einer einschlägigen Ausbildung dazu. Rund 80 Prozent davon sind Frauen. Sie arbeiten in Krankenhäusern, in der Langzeitpflege und –betreuung, in Reha-Einrichtungen, Arztpraxen oder in der Aus- und Weiterbildung. „Die Registrierung und der Berufsausweis machen die Qualifikationen der Berufsangehörigen dieser Gesundheitsberufe sichtbarer, sorgen für mehr Patientensicherheit und helfen bei der langfristigen Bedarfsplanung im Pflegebereich“ so Manuela Blum, Leiterin der GBR-Behörde in der AK Wien.
Die Vorteile des neuen Gesundheitsberuferegisters
Mehr als die Hälfte der EU-Länder haben bereits ein solches Register eingeführt. Nationalrat und Bundesrat haben 2016 dazu ein entsprechendes Gesetz beschlossen und die AK mit der Registrierung der Berufsangehörigen, die AK-Mitglieder sind, betraut. Die Gesundheit Österreich (GÖG) registriert als zweite Behörde, die rein freiberuflich Tätigen.
Der Aufbau des Registers sowie die Registrierung der Berufsangehörigen haben am 1. Juli 2018 begonnen. Sie ist eine Voraussetzung für die Ausübung des jeweiligen Gesundheitsberufes. Die Erfassung im Gesundheitsberuferegister dient der Qualitätssicherung für Gesundheits- und Pflegeberufe. Der Berufsausweis ist sowohl für ArbeitgeberInnen als auch für PatientInnen bzw. KundInnen der sichtbare Beweis, dass jemand zur Ausübung des jeweiligen Berufes qualifiziert und berechtigt ist. Das bringt Vertrauen und steigert die Wertschätzung, die den Beschäftigten entgegengebracht wird. Die Registrierung und die Ausstellung des Berufsausweises sind für die AK-Mitglieder kostenlos.
Die AK als Registrierungsbehörde
Mit 90 Beratungszentren – verteilt über das ganze Bundesgebiet – hat die AK die entsprechenden personellen und räumlichen Strukturen, um die Registrierung rasch, unbürokratisch und effizient durchführen zu können. Sie hat mit über drei Millionen Mitgliedern auch das nötige Know-how in der Verarbeitung von großen Datenmengen und kann Datensicherheit gewährleisten. Damit entlastet die AK auch das Budget des Bundes, denn das zuständige Ministerium hätte dafür eine eigene Struktur aufbauen müssen.
Weitere Informationen: Wie die Registrierung durchgeführt wird und welche Gesundheitsberufe betroffen sind, findet man auf gbr.arbeiterkammer.at
Arbeiterkammer Wien
Ute Bösinger
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