e-rezept bringt wesentliche Vorteile für Patientinnen und Patienten
Information über die Anzahl der eingehobenen Rezeptgebühr geht zukünftig tagesaktuell an den Krankenversicherungsträger
Wien (OTS/BMASGK) - „Mit der vorliegenden Novelle des Rezeptpflichtgesetzes werden Erleichterungen geschaffen, ohne dabei auf die gebotene Daten- und Patientensicherheit zu verzichten“, freut sich Bundesministerin Beate Hartinger-Klein über die einstimmige Annahme der Novelle im heutigen Gesundheitsausschuss.****
Nach derzeitiger Praxis dauert die Abrechnung von Rezepten im Wege der!-->!-->!-->…