VKI: Erste OGH-Entscheidung zum Basiskonto
Gesetzliche Obergrenzen für Entgelte sind auch bei Nebenpflichten verbindlich – zudem dürfen Banken ein Basiskonto nur in Ausnahmefällen ablehnen
Wien (OTS) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums einige Monate nach Inkrafttreten des Verbraucherzahlungskontengesetzes (VZKG) eine Klage gegen zahlreiche Klauseln der UniCredit Bank Austria AG in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für das Basiskonto eingebracht. Diese Klauseln sahen unter anderem vor, dass!-->!-->!-->…