ÖGB-Schumann: 40 Jahre Gleichbehandlungsgesetz kein Grund zum Ausruhen
Dringend notwendig: Einkommensberichte in Unternehmen ab 100 ArbeitnehmerInnen – mit Sanktionsmöglichkeit
Wien (OTS) - Heuer vor 40 Jahren wurde das Gleichbehandlungsgesetz beschlossen. „Damit wurde ein wichtiger Meilenstein für die Chancengleichheit der Frauen gesetzt. Ein Grund zum Ausruhen ist das diesjährige Jubiläum aber noch lange nicht“, sagt Korinna Schumann, ÖGB-Vizepräsidentin und Frauenvorsitzende. Obwohl seit 40 Jahren gleicher Lohn für gleiche Arbeit gezahlt werden sollte, liegt der!-->!-->!-->…