„Mitteilung gemäß § 8a Abs 5 MedienG“
Wien (OTS) - "Mitteilung gemäß § 8a Abs 5 MedienG:
Der Antragsgegner Wolfgang WAGNER hat unter anderem die Verurteilung des Antragsgegners Freiheitlicher Parlamentsclub zur Zahlung einer Entschädigung nach § 6 MedienG beantragt, weil in einer über die Website (http://www.ots.at) abrufbaren OTS-Presseaussendung vom 06.02.2019 mit der Überschrift ,,FPÖ-Jenewein zum ORF-,,Report": ,,Plumpe lnterviewführung vom Sendungsverantwortlichen"" die Behauptung verbreitet wurde, das vom Antragsteller in der Sendung ,,Report" vom!-->…