Bundespräsidentenwahl 2016 – Republik Österreich verlangt Schadenersatz für die Mehraufwendungen aus der Wiederholung
Die verantwortlichen Leiter von 14 Bezirkswahlbehörden wurden von der Finanzprokuratur zur Anerkennung ihrer Ersatzpflicht aufgefordert.
Wien (OTS) - Der Verfassungsgerichtshof hatte am 1.7.2016 den zweiten Wahlgang zur Bundespräsidentenwahl 2016 vom 22.5.2016 unter anderem wegen gravierender Rechtswidrigkeiten in 14 von 113 Bezirkswahlbehörden aufgehoben. Durch die dadurch erforderliche Wiederholung des zweiten Wahlgangs sind, wie der Rechnungshof festgestellt hat, nicht nur den Gemeinden und Ländern!-->!-->!-->…