TeamDrive für Kitas, Kirchen und Vereine / Personendaten – Kinder, Eltern, Mitglieder – für unter 150 Euro im Jahr rechtssicher verwalten

Hamburg (ots) – Kindertagesstätten, Kirchengemeinden und Vereine aller Art leiden seit gut einem Jahr unter den Folgen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Da sie durchweg mit Personendaten – Kindern, Eltern, Mitgliedern – zu tun haben, unterliegen sie den strengen Vorschriften des Datenschutzes. Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen und eine persönliche Haftung für Betreiber, Gemeinderäte und Vereinsvorstände. In den meisten Fällen sind die Finanzmittel jedoch äußerst begrenzt und es gibt keine eigene IT-Abteilung, die sich darum kümmert.

Abhilfe will die Hamburger TeamDrive GmbH (https://teamdrive.com/) mit dem Datenverwaltungsdienst “TeamDrive Professional Starter 5 Cloud” schaffen. Speicherung aller Daten nach DSGVO, einfache Handhabung ohne IT-Knowhow, kein eigener Server nötig, verteilter Zugang zu allen Daten etwa durch verschiedene Vorstände und Arbeitskräfte sowie niedrige Kosten von lediglich 2,49 Euro im Monat pro Nutzer, der auf die Daten zugreift. Die Mindestbenutzerzahl liegt bei fünf Personen, woraus sich ein Jahresbetrag von 149,50 Euro pro Jahr errechnet. Hierin sind die Nutzung der Software, die Speicherkapazitäten, der nach DSGVO notwendige Datenauftragsverarbeitungsvertrag und technische Hilfe bei Fragen enthalten. Gemeinnützige Vereine zahlen nur die Hälfte, ehrenamtlich Tätige müssen überhaupt nichts zahlen.

Mit dem TeamDrive-Service können Mitgliederlisten und andere personenbezogene Daten rechtskonform verwaltet werden, betont der Anbieter. Dabei lassen sich beliebig viele Datenräume einrichten um beispielsweise Fotos von Veranstaltungen mit den Teilnehmern oder Eltern auszutauschen. Auch die gemeinsame Organisation von Projekten und Veranstaltungen ist mit TeamDrive einfach und in Übereinstimmung mit dem Datenschutz möglich.

TeamDrive (www.teamdrive.com) gilt als die “sichere Sync&Share-Software der Welt made in Germany” für das Speichern, Synchronisieren und Sharing von Daten und Dokumenten, weil sie den Hochsicherheitsanforderungen gem. Paragraph 203 Strafgesetzbuch für Berufsgeheimnisträger entspricht. Grundlage bildet eine durchgängige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die gewährleistet, dass nur der Anwender selbst die Daten lesen kann – weder TeamDrive noch irgendeine Behörde auf der Welt kann die Daten entschlüsseln. Diese technische und rechtsverbindliche Sicherheit wissen über 500.000 Anwender und mehr als 5.500 Unternehmen aus allen Branchen zu schätzen, von der Industrie über das Gesundheitswesen sowie Wirtschafts- und Steuerberatung bis hin zur öffentlichen Verwaltung. TeamDrive unterstützt Windows, Mac OS, Linux, Android und iOS.

Weitere Informationen:


TeamDrive Systems GmbH, Max-Brauer-Allee 50, 22765 Hamburg, E-Mail:
info@teamdrive.com,
Internet: www.teamdrive.com

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