Urteil des EuGH zu einer systematischen Arbeitszeiterfassung bedeutet noch mehr Bürokratie und Kosten

Stuttgart (ots) – Anlässlich des in dieser Woche verkündeten Urteils des EuGH zur Arbeitszeit und deren Erfassung äußerte sich Carola Wolle, wirtschaftspolitische Sprecherin der Stuttgarter AfD-Fraktion, wie folgt: “Die systematische Erfassung der gesamten Arbeitszeit aller Arbeitnehmer in allen EU-Mitgliedsstaaten stellt einen noch gar nicht absehbar hohen Aufwand an Zeit und vor allem Kosten dar, die der Wirtschaft hierdurch entstehen werden. Es wird zwar damit argumentiert, dass nur hierdurch die im EU-Recht zugesicherten Arbeitnehmerrechte geschützt werden können, aber der Aufwand an Kosten durch dieses bereits jetzt erkennbare Bürokratie-Monster wird früher oder später Arbeitsplätze kosten, wenn beispielsweise kleine Unternehmen hierdurch bisher nicht gekannte Kosten für neue Zeiterfassungsgeräte oder entsprechende Software entstehen”, so Wolle.

Bisherige Plicht der Überstunden-Erfassung als nicht ausreichend erachtet

Geklagt hatte in dieser Sache eine spanische Gewerkschaft gegen den spanischen Ableger der Deutschen Bank. Dieses Urteil führt nun dazu, dass selbst die Beantwortung von E-Mails von unterwegs oder eventuell zu Hause als Arbeitszeit verbucht werden muss. “Es stellt sich nun die Frage, wie die jetzt erforderliche Arbeitszeitdokumentationspflicht insbesondere bei Heimarbeitsplätzen umgesetzt werden soll. Führt beispielsweise eine Unterhaltung mit dem eigenen Kind zu einer Arbeitsunterbrechung und somit zur Aufzeichnungspflicht einer entsprechenden Arbeitsunterbrechung? Dies stellt auch für die Arbeitnehmer einen deutlich erhöhten Arbeitsaufwand und Dokumentationszwang dar, auch wenn es auf dem ersten Blick vielleicht dazu dienen sollte, dass Arbeitszeit auch korrekt erfasst werde und die Höchstarbeitszeit pro Tag nicht überschritten werde. Die Verhältnismäßigkeit von Anspruch und Wirklichkeit dieses Urteils lässt hier sehr zu wünschen übrig.”

EU-Gericht macht Arbeitszeitsysteme zur Verpflichtung

Die vom EuGH formulierte Vorgabe gelte nun für alle EU-Mitgliedsstaaten. Sollte diese Verpflichtung nicht umgesetzt werden, so würde gegen eine ganze Reihe von EU-Verordnungen und deren Richtlinien verstoßen. “Es ist schon erstaunlich, dass bei einer möglichen Nicht-Umsetzung zum Beispiel gegen die EU-Arbeitszeitrichtlinie verstoßen wird, es vor dem Urteil jedoch anscheinend keine rechtlichen Probleme oder Bedenken gab. Für mich liegt diese Urteil jenseits jeglicher Vernunft und Verhältnismäßigkeit und wird sicher keine Arbeitsplätze sichern oder schaffen, sondern nur noch weitere Kosten für unsere Firmen im Allgemeinen und unseren Mittelstand im Besonderen”, so Wolle abschließend.

Pressekontakt:

Klaus-Peter Kaschke, Lic. rer. publ.
Pressestelle der AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Straße 3
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711-2063 5639
Klaus-Peter.Kaschke@afd.landtag-bw.de


Original-Content von: AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, übermittelt durch news aktuell