70 Jahre Grundgesetz / Johanniter-Unfall-Hilfe setzt sich für die Aufnahme von Kinderrechten ein

Berlin (ots) – Anlässlich des 70-jährigen Bestehens des Grundgesetzes spricht sich die Johanniter-Unfall-Hilfe für eine Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz aus.

“Unser Grundgesetz zählt heute zu den besten Verfassungen der Welt, auch, weil es seit seiner Verabschiedung vor 70 Jahren immer wieder mit Augenmaß weiterentwickelt wurde. Jetzt sollten wir das Grundgesetz noch besser machen, indem wir Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte von Kindern dort verankern. Damit erhöhen wir die Chancengleichheit unter jungen Menschen und unterstützen sie in ihrem Recht auf persönliche Entfaltung”, sagt Jörg Lüssem, Mitglied des Bundesvorstandes der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.

Als Deutschlands größter überregionaler freigemeinnütziger Träger von 417 Kindertageseinrichtungen mit rund 30.000 Betreuungsplätzen bundesweit setzt sich die Johanniter-Unfall-Hilfe für eine hohe Qualität in der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung ein. Die Johanniter unterstützen in ganz Deutschland Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Angeboten in ihren Kinder- und Jugendhäusern sowie in der offenen Jugendarbeit. Der Jugendverband der Johanniter ermöglicht es jungen Menschen, sich zu entfalten, eigene Interessen zu vertreten, Gemeinschaft zu erleben und zu erlernen, anderen Menschen zu helfen, z. B. im Schulsanitätsdienst.

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