Ein Jahr DS-GVO: Umstellungen erfolgreich gemeistert / DDV zieht Zwischenfazit für das Dialogmarketing

Frankfurt am Main (ots) – Ein Jahr nach Wirksamwerden der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zieht der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) ein Zwischenfazit. Unterstützt vom DDV haben die Unternehmen den hohen bürokratischen Aufwand gut gemeistert. Der DDV hatte sich sehr frühzeitig positioniert und seine Vorreiterrolle in puncto praxisgerechter Auslegung innerhalb des Dialogmarketing-Umfeldes unter Beweis gestellt.

Seit dem 25. Mai 2018 müssen die Unternehmen die DS-GVO in der Praxis beachten. Als Erster im Dialogmarketing hatte der DDV bereits zwei Jahre zuvor, nachdem der Text beschlossen war, einen Best Practice Guide herausgegeben, der sich mit den Konsequenzen der Verordnung für die dynamische Branche des Data Driven- und Dialogmarketings befasst. Seither begleitet der DDV seine Mitglieder mit einer Vielzahl von Informationsveranstaltungen und Praxismaterialien. Da der Guide nicht alle Detailfragen beantworten kann, ergänzt der Verband ihn durch sog. Practice Helps, die spezielle Bereiche beleuchten. Weiter bietet der DDV u.a. Basisschulungen und Webcasts mit kompetenten Experten zur tiefergehenden Information.

DDV-Präsident Patrick Tapp erklärt: “Auch ein Jahr nach Wirksamwerden der DS-GVO sind verschiedene Detailfragen noch offen, etwa beim Umfang der Transparenzpflichten oder der Frage, ab wann Datenverarbeitung einer Einwilligung bedarf und nicht mehr allein auf die Interessenabwägung gestützt werden kann.”

Nicht immer stimmt der DDV mit den derzeitigen Auslegungen der Aufsichtsbehörden überein. Das letzte Wort werden hier und da die Gerichte als objektiver Schiedsrichter zwischen Wirtschaft und Datenschutzaufsicht haben.

Tapp weiter: “Für das Tagesgeschäft unserer Mitglieder geht es dem DDV um einen effizienten Umgang mit der Verordnung – d.h. um eine rechtlich belastbare wie zugleich auch praxistaugliche Anwendung der neuen Pflichten. Von der einen oder anderen kritischen Stimme lassen wir uns dabei nicht beirren.”

Die enge Begleitung seiner Mitglieder im abstrakten DS-GVO-Dschungel ist dem DDV im Jahr eins gut gelungen – und diesen Anspruch verfolgt er auch kontinuierlich weiter.

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