HETA ASSET RESOLUTION AG: Aufsichtsrat genehmigt Abbauplan 2019

Klagenfurt am Wörthersee (OTS) – Gemäß Bundesgesetz über die Schaffung einer Abbaueinheit (GSA) hat der Portfolioabbau der HETA ASSET RESOLUTION AG (HETA) nach Maßgabe eines Abbauplans zu erfolgen, der von den Geschäftsleitern der Abbaueinheit zu erstellen und vom Aufsichtsrat zu genehmigen ist. Der Aufsichtsrat der HETA hat am heutigen Tage den vom Vorstand erstellten Abbauplan 2019 genehmigt. Der Abbauplan 2019 stellt eine Aktualisierung des letztjährigen Abbauplans dar und beinhaltet eine Neueinschätzung der erwarteten Recovery und der zukünftigen Entwicklung der HETA für den Zeitraum 2019 bis 2023. Der von der FMA am 26. März 2019 erlassene Mandatsbescheid III, welcher Auswirkungen auf die Höhe der nicht-nachrangigen berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten hat, wurde ebenfalls bereits berücksichtigt.

Im Vergleich zum Abbauplan 2018 wird im vorliegenden Abbauplan 2019 mit einer höheren Recovery Rate (EUR 10,8 Mrd. statt EUR 10,5 Mrd.) gerechnet. Per Jahresende 2019 ist es vorgesehen, 90 % der Bilanzsumme (ausgehend vom Jahresende 2014) abzubauen, was leicht unter der Abbaugeschwindigkeit vom Abbauplan 2018 liegt (91 %). Im aktualisierten Abbauplan wird davon ausgegangen, dass bis Ende 2020 die Vermögenswerte der HETA beinahe vollständig abgebaut werden, so dass ein Non-Cash-Restportfolio von EUR 0,1 Mrd. verbleibt. Diese verbleibenden Aktiva bestehen im Wesentlichen aus Beteiligungen und sonstigen Vermögenswerte.

Die Unternehmenspräsentation zum Abbauplan 2019 ist auf der Website der HETA unter Investoren – Finanzberichte & Präsentationen abrufbar.

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