OLG Karlsruhe entscheidet im Abgasskandal – Geschädigte müssen trotz Neulieferung keinen Nutzungsersatz zahlen

Karlsruhe (ots) – Das OLG Karlsruhe hat am 24.05.2019 mit drei Urteilen (AZ 13 U 167/17, 13 U 144/17 und 13 U 16/18) für einen Paukenschlag und besorgte Gesichter bei VW, Mercedes und Audi gesorgt. Es verkündete in den drei Fällen, dass die betroffenen Fahrzeughalter (deren Fahrzeuge über eine illegale Abschalteinrichtung verfügten) von den Händlern neue Fahrzeuge geliefert bekommen müssen – und zwar, ohne Nutzungsentschädigung zu zahlen für die vielen Jahre, die sie die manipulierten Wagen gefahren sind. Das bedeutet, die Fahrzeuge wurden jahrelang für umsonst gefahren.

Die Nutzungsentschädigung ist ein umstrittener Teil von vielen Klagen im Abgasskandal. Bei erfolgreichen Klagen geben die betroffenen Kunden das abgasmanipulierte Fahrzeug zurück und erhalten dafür im Gegenzug den Kaufpreis erstattet. In vielen Fällen müssen sie dem Händler oder Hersteller aber eine Nutzungsentschädigung für die bereits mit dem Auto gefahrenen Kilometer zahlen. Hierbei können schnell hohe vierstellige Beträge zusammen kommen. Nun hat das OLG Karlsruhe entschieden: 3 Kläger bekommen einen Neuwagen geliefert, der dem selben Modell entspricht, das manipuliert war (nun natürlich ohne mit einer illegalen Abschalteinrichtung versehen zu sein), geben das manipulierte Fahrzeug zurück – und müssen dennoch keinerlei Nutzungsentschädigung an den Händler zahlen.

Bei den drei Fahrzeugen handelt es sich um einen Audi A3, einen VW Sharan und einen VW Touran, die zwischen 130.000 und 200.000 Kilometer gelaufen waren – Kilometer die die getäuschten Verbraucher nun über die Jahre praktisch kostenfrei gefahren sind. Es ist das erste Mal, dass ein Oberlandesgericht solch eine verbraucherfreundliche Entscheidung trifft. Diese Urteile können weitreichende Folgen haben. Denn es laufen deutschlandweit tausende Verfahren im Abgasskandal und auf VW, Audi, aber auch Mercedes kommen Millionenforderungen zu.

VW hat bereits erklärt, dass man beim Bundesgerichtshof Revision einlegen werde. Ein vierter Kläger hatte sich zuvor mit VW auf einen Vergleich geeinigt und seine Klage daraufhin zurückgezogen.

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HAHN Rechtsanwälte vertritt im Rahmen des Abgasskandals bundesweit mehr als 3.000 Betroffene. Zahlreiche Schadensersatzklagen aufgrund von illegalen Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen konnten bereits gewonnen werden. Die Kläger erhalten dabei den Kaufpreis erstattet und geben das manipulierte Fahrzeug an den Hersteller zurück.

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