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Nutzungsersatz

OLG Karlsruhe entscheidet im Abgasskandal – Geschädigte müssen trotz Neulieferung keinen Nutzungsersatz zahlen

Karlsruhe (ots) - Das OLG Karlsruhe hat am 24.05.2019 mit drei Urteilen (AZ 13 U 167/17, 13 U 144/17 und 13 U 16/18) für einen Paukenschlag und besorgte Gesichter bei VW, Mercedes und Audi gesorgt. Es verkündete in den drei Fällen, dass die betroffenen Fahrzeughalter (deren Fahrzeuge über eine illegale Abschalteinrichtung verfügten) von den Händlern neue Fahrzeuge geliefert bekommen müssen - und zwar, ohne Nutzungsentschädigung zu zahlen für die vielen Jahre, die sie die manipulierten Wagen gefahren sind. Das bedeutet,