DPolG Bayern: Besitz geringer Mengen Cannabis – Sanktion sicherstellen!
München (ots) – München, 28. Juni 2019 – Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat ihre ablehnende Haltung bezüglich der Legalisierung von Cannabis bekräftigt und entsprechende Forderungen von bayerischer SPD und Grünen zurückgewiesen. „Wir sprechen uns nach wie vor dafür aus, auch den Besitz geringer Mengen dieses Rauschgifts konsequent zu sanktionieren. Die regelmäßige Einstellung von Strafverfahren ist ein falsches Signal an Konsumenten geringer Cannabis-Mengen“, kritisiert Landesvorsitzender Rainer Nachtigall. Bei der DPolG Fachtagung „Lagebild Rauschgift“ hat Jörn Patzak, Experte für Betäubungsmittelrecht, stattdessen vorgeschlagen, diese Fälle künftig als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. Ein entsprechend hohes Bußgeld wäre nach Auffassung von Nachtigall besser als gar keine Sanktion.
„Die eigentlich bestehende Strafbarkeit des Besitzes geringer Cannabis-Mengen wird wegen des verfassungsrechtlichen Übermaßgebotes durch die Einstellung der Strafverfahren nicht durchgesetzt. Dies hat dazu geführt, dass viele Bürgerinnen und Bürger, vor allem junge Men-schen, nicht mehr wissen, dass Cannabis eine illegale Droge ist. Dadurch läuft das Gesetz ins Leere. Daher sollte der Staat aus Gründen der Generalprävention beim Besitz von Kleinmengen von Cannabis als Substanz mit gesundheitsschädlichen Auswirkungen zumindest eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße verhängen“, so Patzak. Für Nachtigall wäre der Vorschlag diskutierbar, wenn sich die wiederholte Begehung der OWI zur Straftat qualifiziert. Um Cannabiskonsumenten von der Droge abzubringen, wäre für den Gewerkschafter auch vorstellbar, dass die Geldbuße bei der Teilnahme an einer verpflichtenden Drogenberatung entfällt.
Mit Blick auf die große Gefährlichkeit der sogenannten neuen psychoaktiven Substanzen (NpS) fordert die DPolG gesetzliche Nachbesserungen bei der Strafbarkeit. „Bisher sind nur die auf die Weitergabe dieser Drogen zielenden Tathandlungen strafbar, nicht aber der Besitz und Erwerb zum Zwecke des Eigenkonsums,“ sagt Nachtigall.
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