Bundesrat besiegelt weitere Finanzierung der Ganztagsbetreuung

Auch Adaptionen für Polytechnische Schulen, Barrierefreiheit für Websites des Bundes und internationale Abkommen passieren Länderkammer

Wien (PK) – Einstimmig hat die Länderkammer heute die Finanzierung der Ganztagsbetreuung von PflichtschülerInnen ab Herbst 2019 besiegelt. Die BundesrätInnen sprachen sich für den ÖVP-FPÖ-Initiativantrag aus, der auf eine Novelle des Bildungsinvestitionsgesetzes (BIG) abzielt. Damit soll nicht nur die Auszahlung der Fördermittel von 750 Mio. € bis zum Schuljahr 2032/33 gewährleistet sein, sondern auch das Fördersystem vereinfacht werden.

Außerdem passierten die geplanten Adaptionen zum Fächerkanon der Polytechnischen Schulen, Bestimmungen zur Barrierefreiheit für Websites des Bundes und internationale Abkommen den Bundesrat.

Zwei in der Debatte eingebrachte Entschließungen der SPÖ – für zusätzliches Unterstützungspersonal an Schulen sowie zur Sicherstellung qualitätsvoller sexueller Bildungsangebote – blieben in der Minderheit und wurden abgelehnt.

Finanzierung der Ganztagsbetreuung von PflichtschülerInnen

Was die Ganztagsbetreuung von PflichtschülerInnen betrifft, sollen laut Gesetzesvorschlag der ehemaligen Regierungsfraktionen ab Herbst bestehende und außerschulische Betreuungseinrichtungen für PflichtschülerInnen ebenfalls Mittel abrufen können. Die Fördermittel seien im Rahmen des Bildungsinvestitionsgesetzes vom Bund unter Beteiligung der Länder beziehungsweise Gemeinden bereitzustellen, heißt es im Antrag. Neben dem Ausbau ganztägiger Schulformen für PflichtschülerInnen sollen auch bestehende Betreuungsangebote sichergestellt werden, selbst wenn diese außerschulisch sind. In einer Ausschussfeststellung des Nationalrats wurde zudem festgehalten, dass auch Nachhilfe in Ferienzeiten förderwürdig ist, wobei den Erziehungsberechtigten verbleibende Kosten sozial zu staffeln seien.

Martina Ess (ÖVP/V) zufolge wird mit der Maßnahme vorausschauend und nachhaltig gehandelt, weil diesen Sommer eine entsprechende 15a-Vereinbarung auslaufe. Es handle sich aber nicht nur um finanzielle Abdeckung, sondern auch um das Ziel, die Ganztagesbetreuung flächendeckend auszubauen und qualitativ auf einen einheitlichen Standard zu heben. Einig ist sich Ess mit Monika Mühlwerth (FPÖ/W), dass dabei die freie Entscheidung der Familie jederzeit gewährleistet sein muss. Für Bildungsprobleme könne die Ganztagsbetreuung aber keine alleinige Lösung sein, so Mühlwerth, die dabei auch die Eltern in die Verantwortung nehmen will. Durch den Gesetzesvorschlag sieht sie die Gemeinden besser aufgestellt und Kinder bedarfsgerecht gefördert.

Doris Hahn (SPÖ/N) betonte, ihre Fraktion könne zwar die Zustimmung erteilen, zumal ihr bewusst sei, dass die 15a-Vereinbarung auslaufe. Die Streckung der Mittel bis 2033 komme aber einer Kürzung gleich. Aus ihrer Sicht bieten ganztägige Schulformen viele Vorteile, von denen alle Beteiligten profitieren – PädagogInnen, SchülerInnen und Eltern, aber auch Gemeinden. Der von ihr darüber hinaus eingebrachte Entschließungsantrag für zusätzliches Unterstützungspersonal an Schulen blieb in der Minderheit.

Fächerkanon der Polytechnischen Schulen wird adaptiert

Mehrheitlich befürwortete die Länderkammer die Novelle zum Schulorganisationsgesetz, Schulunterrichtsgesetz und anderen Gesetzen. ÖVP und FPÖ wollen damit die Polytechnischen Schulen weiterentwickeln. Kern der Novelle ist, den Fächerkanon Polytechnischer Schulen als Grundlage zur Neugestaltung ihrer Lehrpläne zu adaptieren. Außerdem soll eine vierwöchige Orientierungsphase zu Beginn des Schuljahres den SchülerInnen dabei helfen, die passenden alternativen Pflichtgegenstände zu wählen. Daran anschließend sieht der Entwurf die Möglichkeit einer Schwerpunktphase vor, bei der die SchülerInnen in Fachbereichen auf das Berufsleben vorbereitet werden. Die Fachbereiche, zusammengefasst in Clustern wie Technik oder Dienstleistungen, sind entsprechend den Anforderungen der Wirtschaft oder weiterführender Schulen ebenfalls neu zu konzipieren. Ziel der ab 2020/21 geplanten Maßnahmen ist, eine zeitgemäße Ausbildung für SchülerInnen am Ende der Schulpflicht zu schaffen.

Websites des Bundes müssen barrierefrei werden

Einhellige Zustimmung fand auch ein so genanntes Web-Zugänglichkeits-Gesetz, das Vorgaben für Websites und mobile Anwendungen des Bundes hinsichtlich des barrierefreien Zugangs für NutzerInnen mit Behinderung enthält. Durch die Bestimmungen soll das UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Bezug auf einen barrierefreien Webzugang umgesetzt werden.

Internationale Übereinkommen passieren den Bundesrat

Keinen Einspruch erhob die Länderkammer auch gegen ein Kulturabkommen mit der Ukraine, das eine verstärkte Zusammenarbeit bei künstlerischen Auftritten und Ausstellungen, aber auch auf Ebene der Museen, Bibliotheken, Archiven und Einrichtungen des Denkmalschutzes bringen soll. Genehmigt wurde auch der Einspruch Österreichs gegen den Beitritt der Philippinen zu einem internationalen Übereinkommen, das ausländische öffentliche Urkunden von der Beglaubigung befreit. Grund dafür sind Bedenken gegen die Echtheit und Richtigkeit der von philippinischen Behörden ausgestellten Papiere. Schließlich billigte der Bundesrat ein Protokoll zum Übereinkommen gegen Zwangsarbeit, das ergänzende Maßnahmen zur effektiven Bekämpfung der Zwangsarbeit vorsieht. (Fortsetzung Bundesrat) mbu/hof

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