AK fordert Sofortmaßnahme in Alten- und Pflegeheimen: Beschäftigte müssen spüren, dass es besser wird!

Linz (OTS) – Schon oft hat die AK Oberösterreich aufgezeigt, dass die Personalbemessung in den Alten- und Pflegeheimen völlig unzureichend ist. AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer fordert jetzt eine Sofortmaßnahme zur spürbaren Entlastung der Beschäftigten: „Ein Erlass des Landes soll verbindlich festlegen, dass Fehlzeiten wie Urlaube, Krankenstände und Weiterbildungen bei der Personalbemessung berücksichtigt werden müssen. Das wäre eine große Hilfe, für die nicht einmal die Alten- und Pflegeheimverordnung geändert werden muss!“, sagt der AK-Präsident.

Die Beschäftigten in den Alten- und Pflegeheimen erleben ihre Arbeit als sehr sinnstiftend. Doch derzeit wird das hohe Engagement der Beschäftigten für eine viel zu knappe Personalbemessung missbraucht. Das geht zu Lasten der Gesundheit der Beschäftigten, aber auch der Heimbewohner/-innen. Nicht zuletzt fehlt dadurch auch notwendige Zeit für Gespräche mit Angehörigen. So entsteht ein gefährlicher Kreislauf – wenn alles nur noch schnell erledigt werden muss, geht das Sinnerleben verloren.

Darum besteht dringender Handlungsbedarf. Einige oberösterreichische Betriebsräte haben innerhalb kürzester Zeit schon mehr als 2.000 Unterschriften von Beschäftigten für die Forderung nach einer Personalaufstockung um 20 Prozent gesammelt. Gerade jetzt in der Sommerzeit wird spürbar, dass Urlaube in der Personalbemessung viel zu wenig berücksichtigt werden. Wenn dann noch ein/e Kollege/-in auf Weiterbildung ist oder krank wird, kann der Ausfall kaum noch kompensiert werden. Lediglich für Langzeitkrankenstände gibt es derzeit eine nicht verbindliche Empfehlung, nach der sechsten Woche (!) den/die Kollegen/-in nachzubesetzen. Bis es hier zu einer Entlastung kommt, dauert es aber viel zu lange.

Mit allen anderen Formen des Personalmangels lässt man die Beschäftigten überhaupt alleine. Rückmeldungen aus den oberösterreichischen Alten- und Pflegeheimen zeigen, dass die durchschnittlichen Krankenstandstage bei mehr als 20 Tagen pro Mitarbeiter/-in und Jahr liegen. Viele Beschäftigte haben aufgrund ihrer Arbeitsjahre bereits einen Anspruch auf die sechste Urlaubswoche. Pflegekräfte haben auch gesetzliche Fortbildungsverpflichtungen. Trotzdem schreibt der Gesetzgeber keine verbindliche Berücksichtigung aller dieser Fehlzeiten vor.

„Das ist ein Zustand, der nicht mehr zu akzeptieren ist und sofort geändert werden muss“, stellt AK-Präsident Kalliauer fest. „Unsere Forderung nach einem Erlass des Landes Oberösterreich, damit Fehlzeiten bei der Bemessung des notwendigen Personals berücksichtigt werden müssen, würde die Beschäftigten rasch entlasten und wesentlich zur Attraktivierung der Pflegeberufe beitragen!“, so Kalliauer.

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