Handelsgericht Wien verhängt weitere Einstweilige Verfügung gegen Uber

Uber darf Services nur dann weiter anbieten, wenn eine Niederlassung mit Gewerbeberechtigung in Österreich gegründet wird

Wien (OTS) – Das Handelsgericht Wien hat eine weitere Einstweilige Verfügung gegen Uber erlassen. Laut Beschluss wird Uber “die Durchführung von Verkehrsdienstleistungen ohne Niederlassung und Gewerbeberechtigung untersagt. Ihr (Uber) stünde es frei, eine Gewerbeberechtigung zu erlangen und eine Niederlassung in Österreich zu begründen. So könnte sie ihre Dienste weiter anbieten.”

“Der Beschluss zeigt einmal mehr, dass die Österreichischen Gerichte das wettbewerbsverzerrende Verhalten von Uber nicht tolerieren”, zeigt sich Dieter Heine, Partner bei Vavrovsky Heine Marth und Anwalt von Taxi 40100, erfreut. Und: “Uber muss eine Niederlassung in Österreich gründen sowie eine Gewerbeberechtigung erlangen und wird auch Steuern in unserem Land zahlen müssen – so wie es jedes andere Unternehmen, das in Österreich tätig ist, auch tut.”
“Wettbewerb ist ok, aber es müssen für alle die gleichen Spielregeln gelten. Das sehen die Gerichte in Österreich genau gleich“, ergänzt Christian Holzhauser, Geschäftsführer bei Taxi 40100.
Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. “Wir gehen davon aus, dass Uber Rekurs einlegen wird”, so Heine abschließend.

Taxi 40100
Mag. Eveline Hruza
Pressesprecherin
Pfarrgasse 54, 1230 Wien
e.hruza@taxi40100.at

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