Bundesnotarkammer begrüßt Erweiterung der Geldwäsche-Meldepflicht für Notare im Immobilienbereich / Präsident Bormann erwartet künftig…
Berlin (ots) - Zu dem heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur Umsetzung der fünften EU-Geldwäscherichtlinie, der eine deutliche Erweiterung der Meldepflicht der Notare im Immobilienbereich vorsieht, erklärt die Bundesnotarkammer:
Durch die zuverlässige Prüfung und Dokumentation der Identität der Beteiligten, die langjährige Aufbewahrung notarieller Urkunden und die steuerlichen Meldungen an die Finanzämter leisten die Notare schon bisher einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäsche und!-->…