Österreichisches Arbeitszeitgesetz verstößt gegen EU-Regeln zu Höchstarbeitszeit
AK Direktor Klein: „Es droht ein EU-Vertragsverletzungsverfahren“
Wien (OTS) - Die Arbeiterkammer macht darauf aufmerksam, dass die grundlegende Schutznorm der EU-Arbeitszeitrichtlinie – die Begrenzung der Wochenarbeitszeit mit 48 Stunden im Durchschnitt von 17 Wochen – im österreichischen Arbeitszeitrecht nicht korrekt umgesetzt ist. Einem kürzlich gefällten, bisher wenig beachteten Urteil des Europäischen Gerichtshofs zufolge muss der 48 Stunden-Schnitt nämlich in jedem Zeitraum von 17 aufeinander!-->!-->!-->…