Bundessozialgericht bestätigt: GKV-Wahltarife sind rechtswidrig
Berlin (ots) - Zur Entscheidung des Bundessozialgerichts, dass sämtliche von der AOK Rheinland/Hamburg als Wahltarife angebotene Zusatzversicherungen unzulässig sind, erklärt Florian Reuther, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV):
"Wir freuen uns, dass nach mehr als 10 Jahren Rechtsstreit nun das Bundessozialgericht die Rechtsauffassung des PKV-Verbandes bestätigt, dass derartige Wahltarife in gesetzlichen Krankenkassen rechtswidrig sind. Sie überschreiten den gesetzlichen Rahmen für Leistungen!-->…