
Partei JETZT – Liste Pilz/Kolba: Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren benötigt Veröffentlichung von Terminen
Justizminister Clemens Jabloner verteidigt chaotische Praxis der Gerichte
Wien (OTS) – Die Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren ist ein in der Verfassung garantiertes Recht. Doch wie soll die Öffentlichkeit das nutzen, wenn es keine einheitliche Vorgangsweise der Gerichte bei der Veröffentlichung von anstehenden Verfahren gibt? Ein „Verfahrenspiegel“ sei Aufgabe der jeweiligen Justizverwaltung. Der Justizminister geht in einer Anfragebeantwortung davon aus, dass diese Regelung ausreiche und sieht keinen Anlass zu Änderungen.
„Es ist also ganz beliebig, ob die Gerichte nichts verlautbaren, am ‚Schwarzen Brett‘ oder – Stichwort Digitalisierung – im Internet. Sie haben auch die freie Wahl welche Termine sie verlautbaren,“ stellt Peter Kolba, Leiter des Team Bürgerrechte von JETZT – Liste Pilz zu dem Missstand klar. „Dieses Desinteresse des Justizministers ist ein schlechtes Signal in Zeiten, wo die Justiz mehr Geld fordert. Wenn man den Eindruck gewinnen muss, dass Zuseher den meisten Gericht unangenehm sind, dann ist das keine Werbung für eine transparente Justiz.“
Peter Kolba fordert daher für die nächste Legislaturperiode eine gesetzliche Verpflichtung für alle Gerichte die Verhandlungstermine mit Datum, Uhrzeit, Ort und Verhandlungsgegenstand (zB Schadenersatz wegen Illegaler Abschalteinrichtung bei KFZ) im Internet bekanntzugeben.
„Rund um den VW-Skandal hat der Verbraucherschutzverein nun jedoch zur Selbsthilfe gegriffen: Auf www.klagen-ohne-risiko.at können zum einen anstehende Termine mitgeteilt werden, zum anderen kann man diese Termine dort einsehen,“ sagt Kolba.
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