ZDF legt Fernsehrat Änderungskonzept zu Telemedienangeboten vor

Mainz (ots) – ZDF-Intendant Dr. Thomas Bellut hat dem Fernsehrat am Freitag in Mainz ein Änderungskonzept zu den Telemedienangeboten des Senders vorgelegt. Im Kern geht es darum, eigenständigere Inhalte im Netz anzubieten. So sollen künftig in der ZDFmediathek auch Bewegtbildinhalte gezeigt werden, die nur einen losen (z. B. “Online-First”) oder keinen Bezug zur linearen Ausstrahlung einer Sendung haben (“Online-Only”).

Inhalte des ZDF sollen den Erwartungen der Nutzerinnen und Nutzer entsprechend länger verfügbar bleiben und auch verstärkt über Drittplattformen wie YouTube verbreitet werden. Mit Online-Only-Angeboten können etwa in den Bereichen Kultur oder Wissenschaft eigenständige Rubriken entstehen. ZDFheute kann sein Informationsangebot ohne zwingenden Sendungsbezug schneller und besser präsentieren.

Das Onlineangebot sport.zdf.de hatte bereits 2012 zu den Olympischen Spielen exklusive Livestreams angeboten – diese Möglichkeit könnte künftig bei Live-Sport-Übertragungen verstärkt genutzt werden. Damit würde auch Randsportarten eine große Öffentlichkeit abseits von PayTV-Angeboten geboten. Auch bei ZDFtivi sollen eigens produzierte Inhalte entwickelt werden, etwa Informations- und Wissensangebote oder interaktive Shows für Kinder.

Das neue Konzept orientiert sich an den Erwartungen der Nutzerinnen und Nutzer, die sich längere Verweildauern von Inhalten im ZDF-Onlineangebot wünschen. Außerdem muss der Programmauftrag auch in den immer stärker genutzten Onlinemedien erfüllt werden. Deshalb sollen die Verweildauern zwar nicht grundsätzlich abgeschafft, aber Öffnungen vorgesehen werden.

Das Konzept sieht für Nachrichten, aktuelle Informationen, Gesprächssendungen, Magazine oder Reportagen sowie politisches Kabarett, Comedy und Satire eine Bereitstellung von bis zu zwei Jahren vor. Fiktionale Inhalte wie Filme, Reihen und Serien blieben bis zu zwölf Monate im Angebot. Bis zu fünf Jahre würden Inhalte im Kinderangebot tivi.de sowie aus den Bereichen Wissenschaft, Technik, Theologie oder Ethik, politische Bildung, Umwelt, Arbeit und Soziales sowie bestimmte Kulturinhalte abrufbar sein. Sendungen von Großereignissen, Spiele der Fußball-Bundesliga oder angekaufte Spielfilme, die keine Auftragsproduktionen sind, würden bis zu 30 Tagen nach deren Ausstrahlung bereitgehalten.

Diese Veränderungen sind nach dem neuen Telemedienstaatsvertrag, der Anfang Mai in Kraft getreten ist, grundsätzlich möglich. Soweit damit eine erhebliche Änderung des bestehenden Telemedienkonzepts verbunden ist, muss ein sogenannter Drei-Stufen-Test durchgeführt werden. Darüber entscheidet der Fernsehrat des ZDF.

https://www.zdf.de/zdfunternehmen/drei-stufen-test-100.html

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