
JETZT – Liste Pilz: Re-Check zum fehlerhaften Faktencheck des „Kurier“ bezüglich Grundpension
Dr. Bernd Nussbaumer mit ökonomischer Klarstellung – „Kurier“ nach Ausladung von Peter Pilz aus der Elefantenrunde der Zeitung unter Zugzwang
Wien (OTS) – Der Bundeslistensechste und promovierte Ökonom, Dr. Bernd Nussbaumer, zeigt sich überrascht vom Faktencheck des „Kurier“ am 12.09. Die Zeitung hatte einen Artikel mit dem Titel „Faktencheck Peter Pilz: Was kostet das Pensionsplus auf 1.200 Euro für alle?“ publiziert. Hier hatte man am Ende geschrieben, man wisse nicht genau, was Peter Pilz vorschweben würde, um alle Pensionen bedingungslos auf 1.200 Euro monatlich anzuheben – mit einem Prozentpunkt aus der Körperschaftssteuer (KöSt im Folgenden) gehe sich das aber ganz sicher nicht aus. So die These des „Kurier“. Nachdem die Teilnahme von Peter Pilz bei der „Kurier-Elefantenrunde“ überraschend nicht gewährleistet wurde, ist das Erstaunen bei JETZT – Liste Pilz über den fehlerhaften Faktencheck groß.
Nussbaumer: „Einnahmen aus Körperschaftssteuer viel höher, als vom Kurier beziffert“
Der „Kurier“ schreibt, dass ein Prozent der KöSt-Senkung 90 Millionen € ausmachen würde. „Das stimmt nicht“, sagt Bernd Nussbaumer, langjähriger Experte im Finanzsektor. „Die Einnahmen aus der Körperschaftssteuer werden 2019 laut BMF rund 9 Mrd. Euro betragen. Dies ist eine konservative Schätzung und aufgrund der aktuellen Konjunktur vermutlich zu klein angesetzt. Wenn wir aber davon ausgehen, dass 9 Mrd. 100% sind, allerdings diese 100% auch 25% Prozent Steuersatz bedeuten, dann entspricht 1% nicht 90 Millionen, sondern 360 Millionen Euro.“
Und Nussbaumer weiter: „Nachdem die Einnahmen aus der KöSt im Jahr 2018 über 9,1 Mrd. Euro im Vergleich zu den budgetierten 8,5 Mrd. Euro betragen haben, gehen wir realistisch von einer Relation von ca. 400 Mio. € pro Prozentpunkt KöSt aus.“
Kurier geht auch von falsch berechneter Ausgleichszulage aus
Der „Kurier“ schreibt weiter, dass die Ausgleichszulage etwas weniger als 1 Mrd. Euro kosten würde. Die „Ausgleichszulage“ ist der Betrag, der PensionistInnen ausbezahlt wird, um ein Mindesteinkommen von derzeit 933 Euro für alleinstehende (ca. 1.050 Euro bei mindestens 30 Beitragsjahren) und ca. 1.400 Euro für im gemeinsamen Haushalt lebende PensionistInnen zu gewährleisten.
Nussbaumer: „Der Jahresbericht 2018 der Pensionsversicherungsanstalt gibt auf Seite 74 für das Jahr 2018 Ausgaben für die Ausgleichszulage in Höhe von 688,2 Mio. Euro an. Der Kurier rundet also 688,2 Mio. Euro auf ‚etwas weniger als eine Milliarde Euro‘ auf. Und aus mindestens 360 Mio. Euro werden 90 Mio. Euro, was die KöSt betrifft. Das ist nicht nachvollziehbar!“
Ökonom und JETZT-Kandidat rechnet nüchtern Kosten und Finanzierung vor
Das „Statistische Handbuch der österreichischen Sozialversicherung 2018“ kann man ab Seite 118 als Grundlage für Berechnungen von Pensionsmodellen heranziehen. Nussbaumer: „Daraus lässt sich errechnen, wieviel es kosten würde, jede dieser Pensionen auf 1.200 Euro anzuheben. Dies ergibt Mehrkosten von 749.048.840 Euro. Bei dieser Berechnung haben wir die Alters- und Hinterbliebenenpensionen einbezogen, allerdings nicht die BezieherInnen der Invaliditätspensionen. Nicht, weil uns diese Bezieher nicht wichtig wären, sondern weil wir uns hierbei auf Alterspensionen beziehen. Invaliditätspensionen sind natürlich ein wichtiges Thema, allerdings sehen wir dies im Bereich der Pflege und haben auch dafür einen eigenen Themenkreis eingerichtet.“
Der Mehrkostenbetrag für die Grundpension verringert sich aber, wenn man die deutlich gesunkene Zahl der BezieherInnen der Ausgleichszulage von 212.377 in 2017 auf 158.729 in 2018 (minus 25%) einbezieht und darüber hinaus beachtet, dass im Jahr 2017 „rund 261.000 Personen zwei oder mehr Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung“ bezogen.
2017 wurden 1.067.661 Pensionen bis maximal 900 Euro ausbezahlt und 1.367.746 Pensionen bis maximal 1.200 Euro. Letzteres sind rund 63 Prozent aller ausbezahlten Pensionen.
Über Mehrwertsteuer und Konsumquote verringert sich Mehrbelastung deutlich
Unter Berücksichtigung, dass die „Mindestpension“ derzeit bereits 933 Euro und nicht 900 Euro beträgt und dass 12 Prozent BezieherInnen von mehr als einer Pension sind, verringert sich der ursprüngliche Bruttobetrag von rund 750 Millionen Euro. Wir errechnen daraus einen Bruttobetrag von rund 600 Millionen Euro. Diesen Bruttobetrag rechnen wir allerdings um auf einen Nettobetrag. Da gerade Bezieher von niedrigem Einkommen den größten Teil des zusätzlichen Einkommens für Konsum ausgeben, hat der Staat beinahe unmittelbar wiederum Einnahmen aus Steuern. Die wichtigste dabei ist die Mehrwertsteuer. Die Konsumquote beträgt laut OeNB 2018 51,7%. Dies ist allerdings die durchschnittliche Konsumquote und sollte bei niedrigerem Einkommen deutlich höher sein.
Über Mehrwertsteuer und andere Einnahmen des Staats aufgrund erhöhten Konsums, wird aus dem Bruttobetrag für den Staat eine Mehrbelastung von netto 415 Millionen Euro.
Zusammenfassend ist daher die Aussage, dass durch (rund) 1 Prozent der Körperschaftssteuer die von uns geforderte Grundpension von 1.200 Euro finanziert werden kann, plausibel.
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