BPOLI BHL: Fahndungserfolge auf der Autobahn – Mehrere Festnahmen

Bad Gottleuba (ots) – Am Samstag (14.09.2019) kontrollierten die Beamten der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel auf der A17 einen 53-Jährigen, welcher wegen Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Die vom Gericht verhängte Geldstrafe (600,- Euro) hatte der rumänische Staatsangehörige bisher aber nicht bezahlt, weshalb er jetzt mit einem Haftbefehl gesucht wurde. Ein Aufenthalt im Gefängnis blieb dem 53-Jährigen aber erspart, da er die noch offene Geldstrafe vor Ort bezahlte.

Bei einer Kontrolle am darauffolgenden Tag (15.09.2019) stellte sich auf der A17 bei einem deutschen Staatsangehörigen heraus, dass dieser im Jahr 2018 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, welche er aber bisher nur zum Teil bezahlt hatte. Der 28-Jährige konnte die noch offene Restgeldstrafe (736,50 Euro) zunächst nicht vor Ort bezahlen. Dies übernahm ein Bekannter für ihn, bei einer benachbarten Polizeidienststelle.

Am Sonntag (15.09.2019) kontrollierten die Einsatzkräfte der Bundespolizei auf der A17 die Insassen eines grenzüberschreitenden Linienbusses. Bei der Überprüfung eines mazedonischen Staatsangehörigen (24) stellte sich heraus, dass gegen diesen ein aktueller Haftbefehl vorliegt. Der 24-Jährige wurde wegen Erschleichen von Leistungen zu einer Geldstrafe (173,50 Euro) verurteilt, welche er bisher nicht bezahlt hatte. Weiterhin besteht gegen ihn nach seiner Abschiebung im Jahr 2018 eine Wiedereinreissperre nach Deutschland. Bei der Überprüfung der Personalien wurde weiterhin bekannt, dass gegen den 24-Jährigen insgesamt vier Aufenthaltsermittlungen in noch laufenden Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls, Erschleichen von Leistungen, Hausfriedensbruch und gefährlicher Körperverletzung, bestehen. Bei den weiteren polizeilichen Maßnahmen fanden die Bundespolizisten bei dem 24-Jährigen noch eine auf ihn ausgestellte gefälschte bulgarische Identitätskarte auf. In einem beschleunigten Verfahren wurde der 24-Jährige am Montag am Amtsgericht Pirna wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz zu einer Geldstrafe in Höhe von 900,- Euro verurteilt.



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