
COBIN claims: Musterklage gegen Post AG im Skandal um Partei-Affinitäts-Daten eingebracht
Sammelklagen-Aktion von gemeinnützigem Verein zielt auf möglichst günstige Konditionen für Betroffene ab / Organisationkosten-freie Teilnahme weiterhin möglich
Wien (OTS) – Der nicht gewinnorientierte Verein COBIN claims hat für einen Betroffenen des Post-Datenskandals eine Klage eingebracht. „Die Klage ist ein Teil der Sammelklage-Aktion gegen die Post AG. Sie hatte bei Bürgern die parteipolitische Affinität erhoben oder Menschen etwa als ,neue Konservative‘, ,Hedonisten‘ usw. klassifiziert. Wir gehen hier von einem Verstoß gegen das Datenschutzrecht bei Hunderttausenden, wenn nicht Millionen, Österreichern aus und wollen für sie Schadenersatz erkämpfen. Daher wurde eine Musterklage eingebracht und wir sammeln weiter Betroffene, um danach für alle Teilnehmer der Aktion eine Entschädigung zu erstreiten.“
Wie die Mitglieder des Beirats Rechtsanwälte, Mag. Severin Hammer und Mag. Robert Haupt erklären, handelt es sich bei dem Betroffenen, um eine selbst ehemals politisch aktive Person, die massiven Anstoß daran nimmt, dass ein derartiger Datensatz – noch dazu mit einer nicht zutreffenden politischen Überzeugung – über ihn erstellt wurde. Vollkommen unklar aus Sicht des Betroffenen ist auch, wie man zu seinen Daten gelangte und inwieweit diese auch verwendet wurden.
Geltend gemacht wird im Rahmen der Aktion ein ideeller Schadenersatz in Höhe von bis zu € 3.000,–
COBIN claims wird den Verlauf des Musterverfahrens abwarten und will eine gesammelte Rechtsdurchsetzung für alle Teilnehmer organisieren. Vorerst sind keine Organisationskostenbeiträge geplant. Erste Gespräche mit Prozessfinanzierern zwecks Finanzierung einer künftigen Sammelklage für alle Betroffenen verliefen vielversprechend. Dennoch ist der Verein zur Überzeugung gelangt, dass bei einem positiven Verlauf des Musterverfahrens (bzw. parallel laufender Prozesse) für alle Betroffene bessere Konditionen für eine Sammelklage ausverhandelt werden können als jetzt. Es soll auch möglich sein, dass Betroffene als anteilige „Selbstzahler“ an etwaigen späteren Sammelklagen teilnehmen können, damit sie keinem Finanzierer im Fall des Prozesserfolgs eine Prämie abtreten müssen.
„Bereits 1500 Betroffene haben sich an COBIN claims gewandt“, sagt Jaindl. Betroffene Bürger müssen zuerst eine Datenauskunft bei der Post online einholen. Diese muss dann zur weiteren Teilnahme dem Verein übermittelt werden.
Mag. Oliver Jaindl, Obmann COBIN claims
01/3760031-100
oliver.jaindl@cobinclaims.at
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