Unser Trinkwasser muss besser geschützt werden!

Bahnbrechendes Urteil des EuGH: Öffentliche Wasserversorger können den Schutz des Grundwassers vor hohen Nitrateinträgen einfordern!

Eisenstadt (OTS) – In einem Umweltverfahren des Wasserleitungsverbandes Nördliches Burgenland (WLV) vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) wurde ein europaweit wirksamer Riesenerfolg für den Schutz unseres Grundwassers erzielt. Mitbeteiligte waren ein Biolandwirt aus Lichtenwörth und die Marktgemeinde Zillingdorf.

Im Zuge des Verfahrens ging es schwerpunktmäßig um die Frage, ob der WLV als Wasserversorger ein Recht darauf hat, dass seine für die nordburgenländische Bevölkerung genutzten Grundwasserressourcen durch (gesetzliche) Regelungen so zu schützen sind, dass der Nitratgrenzwert von 50mg/l nicht überschritten wird, und ob der WLV diesbezüglich erforderliche Anpassungen auch einfordern kann.

Mit dem Urteil des EuGH vom 03.10.2019 wurde der Argumentation des Wasserleitungsverbandes Nördliches Burgenland, welcher durch den RA Dr. Christian Onz und DI Dr. Helmut Herlicska vertreten wurde, vollinhaltlich rechtgegeben.

Es wurde in dem europaweit geltenden Urteil festgestellt, dass sich ein öffentlicher Wasserversorger, genauso wie ein Einzelner oder eine Gemeinde als öffentliche Körperschaft, zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen auf die EU Nitrat Richtlinie berufen können, wenn sie von einer Verunreinigung des Grundwassers betroffen sind, etwa, weil sie in der Nutzung eigener Brunnen zur rechtmäßigen Trinkwassergewinnung behindert werden.

Die Umsetzung der EU Nitrat Richtlinie, welche in Österreich über das Aktionsprogramm Nitrat erfolgt, muss darauf abzielen, eine Belastung des Grundwassers mit mehr als 50 mg/l Nitrat zu verhindern oder zu beseitigen, wenn die Ableitung von Stickstoffverbindungen aus landwirtschaftlichen Quellen erheblich zu dieser Verunreinigung beiträgt.

Alle 4 Jahre muss von den Mitgliedsstaaten wirksam überprüft werden, ob die bestehenden Aktionsprogramme zur Umsetzung der EU Nitrat Richtlinie ausreichen, um eine Belastung des Grundwassers mit mehr als 50 mg/l Nitrat zu verhindern oder zu beseitigen. Die innerstaatlichen Gerichte müssen die Beurteilung der Wirksamkeit der Aktionsprogramme und die Entscheidungen betreffend zusätzliche Maßnahmen oder verstärkte Aktionen überprüfen können.

Der Technische Leiter DI Dr. Helmut Herlicska, der sich als Grundwasserexperte bereits seit vielen Jahren für die Belange des Grundwasserschutzes engagiert, meint dazu: „Wir versorgen unsere Bevölkerung mit Trinkwasser in höchster Qualität. Dafür werden hohe Investitionen getätigt, und mit umfangreichen Untersuchungen wird die laufende gute Qualität des abgegebenen Wassers garantiert. Gleichzeitig stellen uns Belastungen des Grundwassers, welche durch die landwirtschaftliche Bewirtschaftung bedingt sind, laufend vor große Herausforderungen. Durch das gestern verkündete Urteil des EuGH ist ein sehr wichtiger Schritt hin zu einem nachhaltigen Grundwasserschutz erfolgt. Dieses Urteil gewährleistet, dass die Bevölkerung ohne aufwendige Aufbereitungsmaßnahmen und dadurch entstehende hohe Kosten auch in Zukunft mit einwandfreiem Trinkwasser versorgt werden kann.“

„Wir haben es geschafft, dass durch unsere Initiative das Trinkwasser nicht nur in Österreich, sondern in ganz Europa geschützt werden muss. In den wenigen Einzugsbereichen der öffentlichen Brunnen und Quellen muss ein nachhaltiger Grundwasserschutz gewährleistet werden. Dies hat das zuständige Bundesministerium entsprechend verantwortungsvoll sicher zu stellen. Wir setzen uns für den Grundwasserschutz bereits seit Jahren ein. Mit dem EuGH-Urteil ist uns ein maßgeblicher Durchbruch für die zu versorgenden Menschen gelungen. Wir als öffentlicher Wasserversorger werden auch in Zukunft unermüdlich der „Anwalt“ der Menschen sein“, so Obmann Bgm. Ing. Gerhard Zapfl und der Leitende Bedienstete Mag. Klaus Sauer.

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Obmann Bgm. Ing. Gerhard Zapfl – 0664 2645 104
DI Dr. Helmut Herlicska – 02682 609 253

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