HZA-HH: Umzugsunternehmer bezahlt keine Sozialversicherungsabgaben / Zöllner in Hamburg weisen Unterschlagung von knapp 160.000 EUR nach

Hamburg (ots) – Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hamburg haben im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen einen Umzugsunternehmer ermittelt, der über einen Mittelsmann Möbelpacker bestellte und einsetzte, ohne dass diese Personen zur Sozialversicherung angemeldet wurden. Nach Durchsuchungen und Auswertung der Beweismittel konnte ein sozialversicherungsrechtlicher Schaden von gut 160.000 EUR nachgewiesen werden. „Die Ermittlungen wurden von Beginn an von vermögensabschöpfenden Maßnahmen flankiert“ erklärt Pressesprecher Oliver Bachmann. „Bereits am Tage der Durchsuchung im Januar 2016 wurden erste Vermögenswerte gesichert“ führt er aus.

Der Unternehmer hat in der Folge unter dem Eindruck des Verfahrens den Schaden in Form monatlicher Ratenzahlungen bei den geschädigten Krankenkassen (zuzüglich angefallener Säumniszuschläge in Höhe von etwa 40.000 EUR) wiedergutgemacht. Daraufhin wurde das Strafverfahren nach Zahlung der letzten Rate nunmehr im Juni 2019 gegen Zahlung einer zusätzlichen Geldauflage (§ 153a StPO) in Höhe von 6.000 EUR eingestellt.

Zusatzinformationen:

Die Sozialversicherung ist eine gesetzliche Versicherung für die Wechselfälle des Lebens, wie zum Beispiel Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Unfälle, Arbeitslosigkeit oder im Alter. Wer in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung versichert ist, hat ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Sicherung bei Krankheit, Mutterschaft, Minderung der Erwerbsfähigkeit und im Alter.

Die Leistungen werden von den Sozialleistungsträgern als Dienst-, Sach- oder Geldleistungen erbracht. Leistungen sind beispielsweise ärztliche Behandlung bei Krankheit, Arbeitslosengeld, Arbeitsvermittlung oder Rente. Sozialversicherungsträger sind unter anderem die Krankenkassen, die Berufsgenossenschaften, die Bundesagentur für Arbeit mit ihren Arbeitsagenturen und die Rentenversicherungsträger.

Wer in der Sozialversicherung versichert ist, ist gesetzlich festgelegt. Die Versicherung ist entweder vorgeschrieben (Versicherungspflicht) oder basiert auf einer Versicherungsberechtigung. Arbeitnehmer zum Beispiel sind in der Regel pflichtversichert. Die Sozialversicherung finanziert sich überwiegend aus Beiträgen. Bei Arbeitsverhältnissen werden sie meistens von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen.



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