
AK zum Fondssparen 2: Auf Kosten und Risiken achten!
Wien (OTS) – Beim Fondssparen können zahlreiche Spesen anfallen. Die AK rät: Lassen Sie sich nicht von attraktiv klingenden Performance-Angaben blenden, sondern über Produktmerkmale, Kosten und Risiken des angebotenen Investmentfonds genau aufklären!
Achtung, Spesen bei Investmentfondssparplänen können sich läppern:
+ Spesen beim Ankauf: Der Ausgabeaufschlag beträgt – je nach Fondstyp – bis zu fünf Prozent. Je riskanter der Fondstyp, desto höher die Ausgabespesen. Bei manchen Banken ist eine Reduzierung des Ausgabeaufschlags möglich. Bei manchen Fonds gibt es Rücknahmespesen (also einen Abschlag vom Rücknahmepreis).
+ Spesen beim Verkauf: Verkaufsspesen sind möglich. Die Berechnung ist erfahrungsgemäß unterschiedlich. Die Spesen werden pauschal oder abhängig vom Fondswert verrechnet.
+ Spesen beim Switch: Wer den Fonds wechselt, muss ebenfalls mit Spesen rechnen.
+ Spesen beim Depot: Die Verrechnung der Wertpapierdepotspesen ist unterschiedlich und schwer vergleichbar. Achtung, einige Banken verlangen Mindestspesen. Bei der Veranlagung von Kleinbeträgen auf die Spesenbelastung achten. Denn alleine die Kosten für Depot und Wertpapier-Verrechnungskonto können sich läppern. Eine AK-Modellberechnung zeigt, dass alleine diese Spesen für einen derartigen Investmentsparplan – unter der Annahme eines Einmalbetrages von 3000 Euro und 50 Euro pro Monat (11 Monate) – bis zu 107 Euro betragen können.
+ Spesen für Verwaltung: Was AnlegerInnen nicht unbedingt sehen, aber auch zu bezahlen ist, ist die Verwaltungsgebühr. Diese deckt die Kosten der Kapitalanlagegesellschaft ab. Die Höhe ist in den Fondsbedingungen geregelt. Die Verwaltungskosten werden direkt dem Fondsvermögen angelastet und sind im errechneten Wert des Fonds bereits berücksichtigt. Die Verwaltungsgebühr wird von der Kapitalanlagegesellschaft verrechnet.
AK Konsumentenschützer Christian Prantner rät: „Fragen Sie Ihren Bankberater nach der Anlegerendite und nach Kosten für den Kauf, Verkauf und die Depotführung für den Investmentfonds. Lassen Sie sich zudem die Risiko-Kennzahlen im Kundeninformationsdokument, kurz KID, erläutern – vor allem, wie sehr der Fonds schwankt, also die Volatilität.“ AnlegerInnen muss das Kundeninformationsdokument ausgehändigt werden, in dem die wichtigsten Eckpunkte des Fonds aufgeschlüsselt sind. Banken haben zudem umfangreiche gesetzliche Informationspflichten zur Wertpapierveranlagung – auch über anfallende Kosten und Nebenkosten einer Wertpapierdienstleistung.
Arbeiterkammer Wien
Doris Strecker
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