
COBIN claims: Nach rekordverdächtiger Strafe gegen Post – Ausweitung der Aktion, Verein will Millionen-Zahlung für Geschädigte erstreiten
Gemeinnützige Plattform für Sammel-Klagen führt Musterprozess und bietet Betroffenen nun Hilfe wegen näher rückendem Verjährungs-Termin an
Wien (OTS) – „Die – zwar noch nicht rechtskräftige, aber richtungweisende – Verwaltungsstrafe von 18 Millionen € gegen die Post AG stärkt die Rechtsposition aller Geschädigten im Skandal um die Sammlung parteipolitischer Daten“, sagen Mag. Oliver Jaindl, Obmann der gemeinnützigen Plattform für Sammelklagen COBIN claims und die Mitglieder des Vereins-Anwaltsbeirates Mag. Severin Hammer und Mag. Robert Haupt. Die beiden Anwälte sehen sich in ihrer Rechtsansicht bestätigt, dass Daten bezüglich der Partei-Zugehörigkeit eben nicht wie normale Marketing-Daten, die kraft Gewerbeordnung (GewO) weiterverkauft werden dürfen, zu behandeln sind. Die Post AG hatte sich stets auf die GewO berufen und dürfte nun mit ihrer Rechtsansicht offenbar zunehmend Schiffbruch erleiden.
Die Sammel-Klage-Aktion des Vereins ist im vollen Gang. Bis gestern, Dienstag, haben sich 1666 Teilnehmer der Aktion angeschlossen, denen nach der Rechtsansicht der Anwälte in Summe bis zu 5 Mio. € an ideellem Schadenersatz zu leisten wäre. Ein vom Verein mitfinanziertes Musterverfahren gegen den Konzern läuft bereits. Als Muster-Kläger tritt hier der Funktionär einer großen heimischen Partei auf, der von der Post AG in den Datensätzen als Angehöriger des exakten politischen Gegners (sic!) geführt wurde.
Indes weitet der Verein nun seine Aktion aus: „Am 4. Jänner 2020 tritt bei den ersten Betroffenen die Verfolgungsverjährung bezüglich der Verwaltungsstrafverfahren ein. Bürger sollten daher bis zu diesem Datum eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einbringen. Diese können sie entweder selbst erledigen, sie können sich aber auch der professionellen Hilfe durch COBIN claims anvertrauen. Der Verein wird Betroffenen Leitlinien bereitstellen, wie diese Beschwerde genau einzubringen ist oder für die Betroffenen diese gleich auf kurzem Wege einbringen. Voraussetzung ist, dass sich Bürger via Vereinshomepage [www.cobinclaims.at] (http://www.cobinclaims.at/) registrieren. Die Registrierung ist frei von „Organisationskosten“, erklären Jaindl, Haupt und Hammer.
Parallel zum Musterverfahren werden alle anderen Ansprüche einstweilen gesammelt, um danach außergerichtlich oder gerichtlich im Wege einer risikolosen Prozessfinanzierung Schadenersatz zu erstreiten. 800 € wurden einem Betroffenen in einem anderen Prozess (nicht rechtskräftig) bereits zugesprochen. Nach der Rechtsansicht der COBIN claims-Partner-Anwälte sei diese Summe aber zu niedrig, da pro Betroffenem bis zu 3000 € ideelle Entschädigung im Einzelfall angebracht erscheint (allerdings fehlt es noch an gesicherter Judikatur zur neuen Rechtslage, was die Höhe des Schadens betrifft). Der Grund dafür ist, dass die Post AG die Daten vermutlich in großem Stil wohl gewinnbringend weiterverkauft habe und somit kein betroffener Bürger mehr sicher sein kann, wo überall (Parteien, parteinahe Organisationen, Unternehmen…) seine sensiblen Daten auftauchen. Das Problem dabei ist nicht nur der Eingriff in das Recht auf Datenschutz an sich, sondern auch, dass danach via „Micro-Targeting“ Bürger gezielt von Werbe-Drückerkolonnen überrumpelt werden können: Diese Kolonnen wissen aufgrund der Daten, welche Gesinnung ein bestimmter Bürger vermutlich hat. Folglich kann ihm manipulative Werbung vorgelegt werden, indem man ihn gezielt mit „maßgeschneiderten“ Argumenten „um den Finger wickelt“ und ihn mit „gesiebten“ Informationen zB. zum Wählen einer anderen Partei bewegt.
Die Post AG soll Medienberichten zufolge von 2,2 Millionen Österreichern Daten direkt zur (mutmaßlichen) Partei-Zugehörigkeit gesammelt haben oder habe Aufzeichnungen geführt, wonach Bürger etwa in Kategorien wie „neue Konservative“ eingeordnet wurden, die ebenso auf die politische Gesinnung Einzelner schließen lassen. Die Post sieht nach eigener Angabe nun ihr „Kerngeschäft der Direktwerbung gefährdet“, weshalb es gegen das Straferkenntnis berufen wird.
Mag. Oliver Jaindl, Obmann COBIN claims – Plattform für Sammelklagen
01/3760031-100
oliver.jaindl@cobinclaims.at
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