BPOLI EBB: Mit Saisonkennzeichen erlischt auch der Versicherungsschutz

Zittau (ots) – Eine 42-jährige deutsche Autofahrerin nahm die Sache mit den Saisonkennzeichen ihres Mitsubishi Vans nicht so Ernst und fuhr mit dem Wagen auch noch am 1. November 2019. Ihre Saisonkennzeichen gelten aber nur bis zum 31. Oktober. Somit erlöschen auch Zulassung und Versicherungsschutz. Bundespolizisten stoppten die Frau um 16:05 Uhr in Wittgendorf und beendeten ihre Fahrt.

Sie muss sich nun wegen Fahrens ohne Zulassung und ohne Haftpflichtschutz verantworten. Die Bundespolizei rät jedem Bürger die von ihm gewählte Saisonzulassung Ernst zu nehmen. Ein Verstoß stellt ganz schnell eine strafbare Handlung dar.



Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ebersbach
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Alfred Klaner
Telefon: 0 35 86 – 7 60 22 45
E-Mail: bpoli.ebersbach.oea@polizei.bund.de
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