Bundespolizeidirektion München: Fahrer ohne Führerschein – Beifahrer ohne Reisedokumente

Füssen (ots) – Am Dienstag (19. November) hat die Bundespolizei einen syrischen Staatsangehörigen ohne Papiere in einem Auto auf der BAB 7 aufgegriffen. Der Fahrer, der dem Migranten zur unerlaubten Einreise verhalf, hatte zwar gültige Dokumente dabei, musste jedoch die Dienststelle ohne Fahrzeug und Führerschein verlassen.

Kemptener Bundespolizisten stoppten am frühen Morgen zwei Syrer als Insassen eines in Deutschland zugelassenen Pkw in der Kontrollstelle am Grenztunnel Füssen. Der 24-jährige Fahrer wies sich gegenüber den Beamten mit gültigen deutschen Dokumenten aus. Der 25-jährige Beifahrer, der angebliche Cousin des Fahrzeuglenkers, war jedoch lediglich im Besitz eines abgelaufenen syrischen Reisepasses.

Der junge Mann äußerte ein Schutzersuchen und gab an, dass er vor dem Krieg aus seinem Heimatland geflohen sei. Die Bundespolizisten leiteten den Migranten an die zuständige Aufnahmereinrichtung weiter und zeigten den Mann wegen des Versuchs der unerlaubten Einreise an.

Im Zuge der Ermittlungen fanden die Bundespolizisten heraus, dass dem Fahrer, der einen gültigen deutschen Führerschein vorgelegt hatte, die Fahrerlaubnis bereits im Mai 2019 widerrufen wurde. Die Beamten stellten daher die Autoschlüssel sowie den Führerschein sicher und kontaktierten die Fahrzeughalterin, die sich nun um die Abholung ihres Autos kümmern muss. Er bekam eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Beihilfe zur versuchten unerlaubten Einreise.



Rückfragen bitte an:

Sabine Dittmann
Bundespolizeiinspektion Kempten
Eicher Straße 3 | 87435 Kempten
Pressestelle
Telefon: 0831 / 540 798-1010
E-Mail: bpoli.kempten.oea.controlling@polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion Kempten schützt mit ihren Revieren
Weilheim und Lindau auf 220 Grenzkilometern zwischen Bodensee und
Ammergebirge die Schengen-Binnengrenze zu Österreich, um
grenzüberschreitende Kriminalität und irreguläre Migration zu
verhindern.

Zudem sorgen die Bundespolizisten auf 560 Streckenkilometern und 90
Bahnhöfen für die Sicherheit des Bahnverkehrs und der Reisenden.

Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf die Landkreise Landsberg
am Lech, Lindau, Ober-, Ost-, Unterallgäu und Weilheim-Schongau,
sowie die kreisfreien Städte Kaufbeuren, Kempten und Memmingen.

Weitere Informationen zur Bundespolizei erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de oder oben genannter Kontaktadresse.


Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell

This website stores cookies on your computer. These cookies are used to provide a more personalized experience and to track your whereabouts around our website in compliance with the European General Data Protection Regulation. If you decide to to opt-out of any future tracking, a cookie will be setup in your browser to remember this choice for one year.

Accept or Deny