LH-Stellvertreter Schnabl informierte über Geschenkekauf in der Vorweihnachtszeit

Broschüre „Tipps für die KonsumentInnen zur Weihnachtszeit“ präsentiert

St. Pölten (OTS/NLK) – Über den Geschenkekauf in der Vorweihnachtszeit informierten am heutigen Mittwoch in St. Pölten LH-Stellvertreter Franz Schnabl, Sandra Nowak vom Verein „Pro Konsument“ und Bernhard Jungwirth von „Watchlist Internet“. Bei der Pressekonferenz wurde auch die Broschüre „Tipps für die KonsumentInnen zur Weihnachtszeit“ vorgestellt, die in den Gemeindeämtern aufliegt.

Der Trend beim Einkauf gehe auch in Niederösterreich immer mehr in Richtung „Nachhaltigkeit“, sagte der LH-Stellvertreter. „Die Konsumentinnen und Konsumenten wollen etwas für die Umwelt tun, um sie auch für die Kinder und Enkelkinder lebenswert zu erhalten“, so Schnabl. Es werde versucht, Verpackungsmaterial aus Plastik zu vermeiden, fair Produziertes und Regionales würden bevorzugt. Niederösterreich könne hier mit vielen nachhaltig operierenden Geschäften aufwarten, erläuterte er. Etliche Shops seien in den letzten Wochen, für ihre Anstrengungen Plastik zu vermeiden, von Seiten des Landes ausgezeichnet worden, betonte der LH-Stellvertreter.

Hand in Hand würden der Konsumentenschutz beim Amt der NÖ Landesregierung, der Verein „Pro Konsument“ und „Watchlist Internet“ den Landsleuten im Weihnachtsgeschäft helfen, erinnerte Schnabl. Der Konsumentenschutz werde besonders in der Vorweihnachtszeit auf Produkte schauen, die Mängel aufweisen bzw. schädliche Inhaltsstoffe enthalten, kündigte er an.

Im Hinblick auf die vielen Spenden in der Vorweihnachtszeit meinte er: „Die Österreicherinnen und Österreicher sind Spendenweltmeister.“ Dabei gehe es um Geldspenden und um Zeitspenden, so der LH-Stellvertreter. In diesem Zusammenhang gebe es ganz strenge Prüfregeln und 270 Organisationen seien bereits mit dem österreichischen Spendengütesiegel ausgezeichnet worden, das für Sicherheit, strenge Qualitätsstandards und Transparenz stehe.

„Wer beim Weihnachtseinkauf bei betrügerischen Online-Angeboten erst einmal in die Falle getappt ist, kann den Schaden in der Praxis meist nicht mehr gut machen“, meinte Bernhard Jungwirth von „Watchlist Internet“. „Mit ‚Watchlist Internet‘ informieren wir Konsumentinnen und Konsumenten, wie sie aktuelle Online-Fallen rechtzeitig erkennen können“, betonte er. „Bei Bestellungen im Internet gibt es ein gesetzliches Rücktrittsrecht, wovon Konsumenten kostenlos und ohne Angabe von Gründen Gebrauch machen können. Sie müssen lediglich das Unternehmen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Erhalt der Ware bzw. ab Abschluss des Vertrages darüber informieren, dass sie die bestellten Produkte zurücksenden möchten“, hob er hervor.

Sandra Nowak vom Verein „Pro Konsument“ hielt fest: „Wurde in einem Geschäft eingekauft, so ist ein Umtausch von der Gefälligkeit des Händlers abhängig. Gutscheine sollen rasch bzw. innerhalb der angegebenen Befristung eingelöst werden. Nur Gutscheine ohne Befristung gelten grundsätzlich 30 Jahre. Es gilt auch darauf zu achten, dass diese nicht in einer Lade verschwinden und in Vergessenheit geraten.“ Wenn bei einer Ware nach dem Kauf versteckte Mängel festgestellt werden, können gesetzlich geregelte Gewährleistungsansprüche gegen den Händler oder vertraglich festgelegte Garantieforderungen gegen den Hersteller geltend gemacht werden.

Nähere Informationen beim Büro LHStv. Schnabl unter 0699/13 03 11 66, Anton M. Feilinger, und E-Mail anton.feilinger@lhstv-schnabl.at, www.osgs.at

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