Verteidigungsministerium verschweigt Bundestag Millionenaufträge an Berater

Berlin (ots) – Wehrressort räumt unvollständige Antwort auf parlamentarische Anfrage ein / McKinsey und andere Beratungsfirmen profitierten von Unteraufträgen

Berlin, 22. Januar 2020 – In der Berater-Affäre hat das Verteidigungsministerium eingeräumt, den Bundestag in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage zu Aufträgen an Beratungsfirmen nicht vollständig informiert zu haben. Das berichtet das Wirtschaftsmagazin ‘Capital’ (Ausgabe 2/2020, EVT 23. Januar). Auf Anfrage des Magazins bestätigte das Ministerium drei Aufträge an die bundeseigene Beratungsfirma PD – Berater der öffentlichen Hand (PD), die in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage vom Oktober 2019 fehlen. Das Gesamtvolumen der nicht erwähnten Aufträge aus den Jahren 2017 und 2018 beläuft sich nach Angaben des Ministeriums auf mehr als vier Millionen Euro. Über Unteraufträge landete ein Teil dieser Summe bei privaten Consultingfirmen, darunter auch McKinsey.

In der Kleinen Anfrage hatte die FDP-Bundestagsfraktion um eine Auflistung der Aufträge der Bundesministerien an die bundeseigenen Beratungsgesellschaften BwConsulting und PD gebeten. In der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 19/13804) führte das Verteidigungsministerium zwar seine Aufträge an die BwConsulting auf, nicht aber jene an die PD. Auf Anfrage von ‘Capital’ bestritt das Ministerium, das Parlament absichtlich getäuscht zu haben. Dass es seine Aufträge an die PD nicht gemeldet hat, begründete eine Sprecherin mit einer anderen Interpretation der entsprechenden Frage der FDP-Fraktion.

Die FDP äußerte scharfe Kritik an der Informationspolitik des Wehrressorts unter Ministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU). “Wenn die Exekutive dem Parlament die lange Nase zeigt und es nicht korrekt informiert, dann ist das ein grundsätzliches Problem”, sagte die FDP-Verteidigungspolitikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann gegenüber ‘Capital’. Die Antwort des Ministeriums sei “respektlos gegenüber dem Parlament”. Strack-Zimmermann warf dem Wehrressort vor, die Arbeit des Untersuchungsausschusses zur Berater-Affäre zu behindern, indem es Informationen zurückhalte wie etwa auch im Fall der gelöschten Handydaten von Ex-Ministerin Ursula von der Leyen (CDU). “Wenn sich so etwas häuft, dann glaube ich nicht mehr an Zufälle”, sagte die FDP-Abgeordnete.

Die Geschäfte des Wehrressorts mit der PD, die von Bundesministerien ohne Ausschreibung beauftragt werden kann, sind vor dem Hintergrund der Berater-Affäre für den Bundestag von großem Interesse. Das gilt insbesondere für ein Projekt aus dem Sommer 2018, bei dem die PD wie eine Drehscheibe für einen Auftrag des Verteidigungsministeriums wirkt. Bei dem Projekt mit einem Auftragsvolumen von 1,3 Mio. Euro zuzüglich Mehrwertsteuer ging es um Unterstützung einer internen Arbeitsgruppe zur geplanten Reform des Beschaffungswesens der Bundeswehr. Nachdem sie vom Ministerium mit dem Projekt beauftragt worden war, holte die PD die Strategieberatung McKinsey als Subunternehmer an Bord. Laut Vertragsunterlagen, die ‘Capital’ vorliegen, sollte McKinsey 1,036 Mio. Euro zuzüglich Mehrwertsteuer erhalten – also nahezu den kompletten Auftragswert.

Auch bei den beiden anderen Aufträgen an die PD, die in der Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP fehlen, flossen Teile der Auftragssumme an private Beratungsfirmen. So kam bei einem Gutachten zur europäischen Rüstungsindustrie, das das Wehrressort im Jahr 2017 für 0,8 Mio. Euro bei der PD bestellte, im Unterauftrag die Beratungsfirma Roland Berger zum Zuge. Für ein Projekt zur Personalstrategie der Bundeswehr mit einem Volumen von rund 2 Mio. Euro im selben Jahr schaltete die PD als Unterauftragnehmer die Boston Consulting Group ein. Wie hoch die Anteile der Subunternehmer in diesen Fällen waren, wollten auf Anfrage weder das Verteidigungsministerium noch die PD beziffern.

Eine PD-Sprecherin verwies darauf, dass die PD Rahmenverträge mit den Consultingfirmen McKinsey, Roland Berger und Boston Consulting Group abgeschlossen habe. Im Rahmen des geltenden Vergaberechts seien “Unterbeauftragungen unterschiedlicher Projektanteile möglich”. Bei allen drei Aufträgen des Verteidigungsministeriums wurde nach Darstellung der PD-Sprecherin unter den drei Rahmenvertragspartnern ein “Mini-Wettbewerb” durchgeführt und dann der jeweilige Gewinner beauftragt. “Die PD bewegt sich ausschließlich in den Grenzen des gültigen Vergaberechts”, betonte die PD-Sprecherin.

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