HZA-N: 540 Tagessätze für Geschäftsführer: Schwarzlohnzahlungen im Reinigungsgewerbe
Nürnberg (ots) – Mit einer Geldstrafe in Höhe von 13.500 Euro belegte das Amtsgericht Nürnberg den alleinigen Geschäftsführer einer Reinigungsfirma aus Nürnberg wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und der Beschäftigung von Scheinselbständigen.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg hatte ermittelt, dass der 47 – Jährige zwölf Reinigungskräfte über mehrere Monate hinweg beschäftigte, ohne diese überhaupt oder in richtiger Höhe zur Sozialversicherung angemeldet zu haben. Die Arbeitnehmer hatten hierbei einen Arbeitsvertrag über 80 Stunden im Monat – den Lohn für darüber hinaus geleistete Mehrarbeit erhielten sie jedoch bar auf die Hand und somit schwarz. Außerdem konnte dem Mann nachgewiesen werden, dass er teilweise über Jahre hinweg Scheinselbständige beschäftigte: Arbeitnehmer, die nur zum Schein als eigenständige Gewerbetreibende auftraten, tatsächlich aber in der Firma weisungsgebunden arbeiteten.
Der Sozialversicherung entstand durch die Taten ein Schaden von knapp 180.000 Euro. Der Beschuldigte erhielt einen Strafbefehl über 540 Tagessätze à 25 Euro. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.
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