Kommentar zu “Pushback”-Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes / Titel: Straßburgs Botschaft

Frankfurt (ots) – “Die Richter haben einen äußerst harten Grundsatz formuliert: Wer rechtswidrig einzureisen versucht, der darf zurückgeschickt werden, ohne dass geprüft werden muss, ob er irgendwie schutzbedürftig ist. Das bedeutet nicht nur eine höchstrichterliche Legitimation der spanischen Pushbacks. Es bedeutet eben auch, dass drohende Folter oder Verfolgung keine Rolle mehr spielen müssen. Der Straßburger Gerichtshof kratzt damit bedrohlich am Non-Refoulement-Gebot der Europäischen Menschenrechtskonvention. Da heißt es kategorisch: “Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden”. Das Menschenrecht schützt sogar verurteilte Straftäter vor Abschiebung in unsichere Staaten – dass es für Zaunkletterer wie die von Melilla nicht mehr gelten soll, ist mehr als unverhältnismäßig.”

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