Krainer sieht WKStA-Antrag auf Hofer-Auslieferung in direktem Zusammenhang mit Ibiza-U-Ausschuss

„VfGH muss entscheiden, ob schwarz-grüne Mehrheit das Minderheitsrecht Untersuchungsausschuss willkürlich einschränken darf“

Wien (OTS/SK) – Gestern wurde bekannt, dass die Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen den früheren FPÖ-Verkehrsminister Hofer, für den die Unschuldsvermutung gilt, wegen des Verdachts der Geschenkannahme rund um die Bestellung eines Asfinag-Aufsichtsrats ermitteln will. Deshalb beantragt die WKStA die Auslieferung von Hofer, also die Aufhebung seiner parlamentarischen Immunität. Hier geht es, wie Jan Krainer, der SPÖ-Fraktionsführer im Ibiza-Untersuchungsausschuss, sagt, um „ein Kernthema des Ibiza-Skandals“. Umso dringlicher werde „die Frage, warum ÖVP und Grüne alles unternehmen, um zu verhindern, dass der Untersuchungsausschuss sich damit befassen darf“. ****

ÖVP und Grüne haben wesentliche Teile des von der SPÖ und den Neos verlangten Untersuchungsgegenstands gestrichen, darunter ganz genau die Verdachtslage, die die WKStA jetzt aufklären will. „Jetzt liegt es am Verfassungsgerichtshof zu entscheiden, ob die schwarz-grüne Mehrheit das Minderheitsrecht Untersuchungsausschuss willkürlich einschränken darf“, sagt Krainer.

Im Verlangen von SPÖ und Neos heißt es genau zu dem Punkt Postenbesetzungen in staatsnahen Unternehmen:

„Untersuchungsgegenstand ist die mutmaßliche politische Absprache über das Gewähren ungebührlicher Vorteile im Bereich der Vollziehung des Bundes durch Mitglieder der Bundesregierung (…) an natürliche oder juristische Personen, die politische Parteien direkt oder indirekt begünstigten, im Zuge der Bestellung von Organen (einschließlich Vorstände, Aufsichtsräte und Geschäftsführungen) von Unternehmungen, an denen der Bund mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist.“

Dieses Beweisthema, also die Personalpolitik in staatsnahen Unternehmen, wollen ÖVP und Grüne nicht untersucht haben (mit der einzigen Ausnahme ÖBAG). Genauso haben die beiden Regierungsparteien die Beweisthemen „Begünstigung von Dritten“, „Neustrukturierung der Finanzaufsicht“, „Ermittlungen in der Ibiza-Affäre“ und „Verdacht des Gesetzeskaufs“ aus dem Verlangen von SPÖ und Neos entfernt.

SPÖ und Neos haben den, wie sie es nennen, „schwarz-grünen Vertuschungsbeschluss“ beim VfGH angefochten. (Schluss) wf/ls

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