BPOLI EBB: 6 Monate mit 3 Monaten verwechselt

Bautzen (ots) – Ein 18-jähriger Mazedonier wurde am 9. März 2020 um 08:15 Uhr durch die Bundespolizei auf der BAB 4 bei Ohorn als Mitfahrer in einem PKW kontrolliert. Er war unter anderem mit seinem Onkel unterwegs in Richtung Dresden. Der junge Mann war nicht aus Polen kommend eingereist, sondern hatte ca. sechs Monate bei seinem Onkel im Landkreis Bautzen gelebt. Der meinte, dass sein Neffe sich doch so lange aufhalten dürfe. Die Beamten erklärten den Männern, dass die Höchstaufenthaltsdauer zu touristischen Zwecken drei Monate beträgt und sich der Neffe nun unerlaubt im Bundesgebiet aufhält. Dieser muss sich nun einem Ermittlungsverfahren wegen dem Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz stellen. Der Onkel muss sich wegen einer Beihilfehandlung verantworten.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ebersbach
Pressesprecher
Alfred Klaner
Telefon: 0 35 86 – 7 60 22 45
E-Mail: bpoli.ebersbach.oea@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de


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