Bischöfe: Osterfeiern in Kirchen heuer in kleiner Besetzung

Bischofskonferenz erlässt Richtlinien zu Osterfeiern unter Pandemie-Bedingungen – Medien für zentrales Fest der Christen nutzen – Priester sollen vier Gläubige bitten, “die gesund sind und keiner Risikogruppe angehören”, mit ihm Osterwoche liturgisch zu begehen – “Besondere Zeiten erfordern besondere Lösungen” – Diözesen können Detailregelungen erlassen

Wien (KAP) – Die Osterfeiern 2020 werden “unter Pandemie-Bedingungen” stattfinden müssen, und was dies heuer bedeutet, haben die österreichischen Bischöfe jetzt in “grundsätzlichen Vorüberlegungen für alle Feiern vom Palmsonntag bis zur Osternacht” dargelegt. Da jeder Priester, egal welchen Alters, auch in der gegenwärtigen Ausnahmesituation das Recht habe, persönlich die Osterliturgien zu feiern, legen die Bischöfe dafür eine Lösung mit kleiner Besetzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor: Der zelebrierende Priester solle vier Gläubige bitten, “die erklärterweise gesund sind und nicht einer Risikogruppe angehören”, mit ihm die Osterwoche liturgisch zu begehen. Idealerweise soll diese Gemeinschaft für alle Feiern ab dem Palmsonntag dieselbe bleiben, raten die Bischöfe.

Das Gros der Katholikinnen und Katholiken soll das zentrale christliche Fest zuhause unter Nutzung von Medien und Internet oder aber als “Hauskirche” feiernd mitvollziehen. Quasi als motivierende Richtschnur der heuer drastisch eingeschränkten Osterfeierlichkeiten stellen die Bischöfe ihren Vorgaben ein Wort aus dem Philipperbrief im Neuen Testament voran: “Ich habe gelernt, mich in jeder Lage zurechtzufinden: Ich weiß Entbehrungen zu ertragen, ich kann im Überfluss leben” (vgl. Phil 4,11-12).

“Besondere Zeiten erfordern besondere Lösungen”, heißt es eingangs lapidar zu den teils detaillierten Handlungsempfehlungen der Bischofskonferenz. Ausgearbeitet hat diese österreichweite Rahmenordnung für die Kar- und Osterliturgien das Österreichische Liturgische Institut unter Mitwirkung des Referatsbischofs für Liturgie, Anton Leichtfried (St. Pölten). Jede der zehn österreichischen Diözesen kann noch eigene Richtlinien erlassen, die Vorgaben sind schnellstmöglich allen Pfarren mitzuteilen.

Mehr unter: www.bischofskonferent.at

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