
Offener Brief der FSG-BMHS an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Univ.-Prof. Dr. Heinz Faßmann
Die Sicherheit der Lehrerinnen und Lehrer geht vor.
Wien (OTS) – Sehr geehrter Herr Bundesminister Univ.-Prof. Dr. Heinz Faßmann,
mit großer Sorge und großem Entsetzen mussten wir aus den Medien über den von Ihnen ins Auge gefassten Unterricht mit Maske erfahren.
Als Vertreterinnen und Vertreter der Lehrerinnen und Lehrer in berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS), fordern wir Sie auf, in dieser Ausnahmesituation die Gesundheit der Lehrerinnen und Lehrer nicht aufs Spiel zu setzen, um den Anschein von Normalität und Sicherheit zu wecken. In der derzeitigen Situation wäre dies verfehlt und allen Beteiligten gegenüber verantwortungslos.
Sie sprachen im Interview mit dem Standard vom 2. April 2020 davon, dass es Prüfungen geben soll, bei denen die Hygieneregeln eingehalten werden sollen. Auch bei den abschließenden Prüfungen der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen soll eine Abhaltung mittels Masken durchgeführt werden.
Wir dürfen Sie daran erinnern, dass ein Großteil der Lehrerinnen und Lehrer in einem Alter ist, in dem sie zur Risikogruppe gehören und/oder mit Personen, die zu den Risikogruppen zählen, in einem gemeinsamen Haushalt leben. Diese sollen laut Regierungsverantwortlichen zu Hause bleiben und den sozialen Kontakt vermeiden. Es wäre äußerst verantwortungslos, wenn diese Kolleginnen und Kollegen für Prüfungen in die Schule kommen und sich einer großen Gefahr der Ansteckung durch Schülerinnen und Schüler aussetzen müssten. Wie Sie sicher wissen, sind junge Menschen besonders oft unerkannte Virusträgerinnen und Virusträger, die keine Symptome aufweisen und daher besitzen diese ein besonders hohes Gefährdungspotenzial. Auch dass das Tragen von Mund-Nasen-Masken keine wirkliche Sicherheit bietet, dürfte Ihnen bekannt sein.
Auch der angedachte sogenannte „Schichtbetrieb“ wäre in den BMHS-Schulen nicht umsetzbar. Diese Schulen haben bereits regulär meist von 8 bis 18 Uhr Unterricht und könnten daher diesen auch aufgrund der Raumsituation und der Unmöglichkeit, die Sicherheits-und Hygienemaßnahmen einzuhalten, nicht durchführen.
Klassen haben oft 25-30 und mehr Schülerinnen und Schüler, was die Einhaltung des Sicherheitsabstandes unmöglich macht. Klassenteilungen wären aufgrund der Raumsituation (viele Schulen haben jetzt schon Wanderklassen) nicht möglich.
Offen bliebe auch die Frage, wer den Unterricht in den geteilten Klassen abhalten soll – Lehrerinnen und Lehrer arbeiten auch ohne Ausnahmesituation bereits am Limit, und seit den Schulschließungen oft weit darüber hinaus.
Nicht zu vergessen ist auch, dass Lehrerinnen und Lehrer als Folge der notwendigen Schulschließungen von einem Tag auf den anderen unter nahezu gänzlich neuen und oft schwierigsten Bedingungen unterrichten müssen und zusätzlich auch als Pädagoginnen und Pädagogen deutlich mehr gefordert sind. Schülerinnen und Schüler brauchen derzeit nicht nur besondere Führung und Unterstützung in Bezug auf ihre Lernarbeit, sondern suchen sehr oft auch psychologische Unterstützung bei den Kolleginnen und Kollegen.
Weitere Belastungen durch die von Ihnen geplanten Maßnahmen sind daher unzumutbar und inakzeptabel.
Daher möchten wir klarstellen, dass der angedachte Ergänzungsunterricht nicht auch noch auf die Lehrerinnen und Lehrer übertragen werden darf. Wie schon erwähnt und auch von Ihnen in einem Interview zugestanden, leisten Lehrerinnen und Lehrer in der jetzigen Situation schon sehr viel. Wir dürfen diesbezüglich ergänzen, oft über das geforderte Maß hinausgehend. Ein Heranziehen der Lehrkräfte in der unterrichtsfreien Zeit, also beispielsweise im Sommer, kommt daher für uns nicht in Frage.
Ebenfalls wird es nicht zu viel verlangt sein, dass Sie in der jetzigen Ausnahmesituation, in der wir uns befinden, über den Tellerrand blicken und Schule anders denken.
Eine Abhaltung der Matura im September und eine damit etwaige Verschiebung des Studienbetriebs nach hinten wäre ebenso eine denkbare Alternative, wie die Möglichkeit des Beginnes eines außerordentlichen Studiums und Übertritt in ein reguläres Studium mit Nachreichung des Abschlusszeugnisses/Maturazeugnisses.
Für Schülerinnen und Schüler mit mehr als zwei Nicht genügend könnte man die Beschränkung auf zwei Wiederholungsprüfungen für kommendes Schuljahr aussetzen.
Wir dürfen Sie nochmals erinnern, dass wir uns aktuell in keiner normalen Situation befinden. Dies trifft nicht nur auf Österreich, sondern weltweit zu. Daher fordern wir Sie auf, nicht an „Scheinnormalität“ festzuhalten und dadurch Lehrerinnen und Lehrer zu gefährden, sondern Verantwortung für die in Ihrer Fürsorgepflicht stehenden Lehrerinnen und Lehrer, die gerade jetzt einen besonders großen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten, zu übernehmen.
Außergewöhnliche Situationen brauchen auch mutige und außergewöhnliche, aber auch großzügige Entscheidungen. Die Entscheidung bezüglich der abschließenden Prüfungen sollten Sie zeitnah und nicht erst nach Ostern fällen – alle Schulpartner haben ein Recht darauf.
Mit freundlichen Grüßen
Ing. Mag. Mag. Pascal Peukert
Vorsitzender FSG-BMHS
Ing. Mag. Mag. Pascal Peukert
Vorsitzender FSG-BMHS
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