Studienbeitrag ohne Studium?

Wenn es um die finanzielle Existenz der Studierenden geht, sind Sie gefordert, Herr Minister!

Wien (OTS) – Die Hochschüler_innenschaft an der TU Wien fordert für das Sommer- und das Wintersemester 2020 die Rückerstattung und den Erlass des Studienbeitrags.

Vor vier Wochen wurde die Lehre an den österreichischen Universitäten kurzfristig auf “Distance Learning” umgestellt. Lehrveranstaltungen, die Anwesenheit benötigen (Laborübungen, Seminare etc.) wurden abgesagt. Wann wieder Prüfungen stattfinden können, ist Studierenden und Lehrenden völlig unklar. Die Unsicherheit an der TU Wien ist groß. Klar ist zum jetzigen Zeitpunkt nur, dass dieses Semester nicht regulär durchführbar ist. Der Studienabschluss wird sich für so gut wie alle Studierenden verzögern, ein Rückstau bei Lehrveranstaltungen mit beschränkter Anzahl an Teilnehmer_innen wird noch viele Semester lang spürbar sein. Im Endeffekt geht ein ganzes Jahr verloren, da die meisten Pflicht-Lehrveranstaltungen lediglich einmal im Jahr angeboten werden.

Des Weiteren werden Studierende von der derzeitigen wirtschaftlichen Situation überdurchschnittlich hart getroffen. Laut Studierenden-Sozialerhebung 2015 geben 60% aller TU-Studierenden an, erwerbstätig zu sein. 74% Davon müssen neben ihrem Studium arbeiten, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Viele arbeiten geringfügig und sind die Ersten, die in einer Krise ihre Anstellung verlieren. “Diese Studierenden bangen nun um ihre Existenz.”, bestätigt Julia Merk, Referentin des Sozialreferats, “Uns erreichen täglich Anfragen von verzweifelten Studierenden. Wir bearbeiten bereits auf Hochtouren Anträge für den Härtefonds.“ Thomas Traxler, Vorsitzender der HTU, ergänzt: “In dieser Situation Studienbeiträge einzuheben, ist schlicht Schikane. Deswegen ist es wichtig die Studienbeiträge für das Sommersemester und das Wintersemester 2020 nicht nur zu erlassen, sondern bereits gezahlte Beiträge auch zurückzuerstatten. Studierende benötigen jetzt finanzielle Entlastung. In einem halben Jahr ist es für viele schon zu spät.”

Auf Studierende aus Drittstaaten wirkt sich diese schwierige Zeit besonders extrem aus. Jeder siebte Studierende an der TU Wien zahlt den doppelten Studienbeitrag (726,27 €). Zusätzlich müssen die Voraussetzungen für eine Verlängerung des Aufenthaltstitels erfüllt werden. “Fällt die Möglichkeit geringfügig zu arbeiten weg, so ist es kaum mehr möglich die erforderlichen finanziellen Rücklagen – bis zu 12.000 € – vorzuweisen. Wird ihnen der Studienbeitrag nicht erlassen bzw. rückerstattet bedeutet das für viele das sofortige Aus ihres Studiums”, erklärt Kojo Taylor vom Referat für ausländische Studierende.

“Für Drittstaatsangehörige muss eine Möglichkeit geschaffen werden ihren Aufenthalt unkompliziert zu verlängern. Zudem fordern wir für alle Studierenden die Rückerstattung und den Erlass der Studienbeiträge seitens des Ministeriums.”, so Thomas Traxler, Vorsitzender der HTU.

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