Kurzarbeit sinnvoller und günstiger als Kündigungen AK-Präsident Kalliauer verweist auf betrieblichen Kostenvorteil

Linz (OTS) – Die Arbeitslosenzahlen schnellen in ungeahnte Höhen. Ein Grund dafür ist nicht die eigentliche Corona-Krise, sondern dass viele Unternehmer/-innen vorschnell Mitarbeiter/-innen kündigen. Auch in der gegenwärtigen Hektik empfiehlt es sich, einen kühlen Kopf zu bewahren und nachzurechnen, bevor man eine Kündigung ausspricht. „Kündigungen kommen die Arbeitgeber oft viel teurer als die Kurzarbeit. Denn sie berücksichtigen in ihren oft übereilten Kalkulationen nicht die Kosten von Kündigungen, des Verlustes erfahrener Fachkräfte und einer erneuten Personalsuche, wenn die Wirtschaft wieder anläuft. Würden sie das tun, würden sie den klaren Kostenvorteil der Kurzarbeit erkennen“, so AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer

In der aktuellen Krise haben die Sozialpartner sehr praktikable Lösungen gefunden, vor allem mit der Kurzarbeit. Werden hingegen Mitarbeiter gekündigt, gelten die kollektivvertraglichen und gesetzlichen Kündigungsfristen natürlich weiterhin. Das heißt:
Während der gesamten Kündigungsfrist ist das volle Entgelt weiterzuzahlen. „Das bedenken leider viele Unternehmer nicht“, so Kalliauer. „Sonst würden sie nämlich nicht kündigen, sondern Kurzarbeit beantragen. Das kostet sie in sehr vielen Fällen nämlich deutlich weniger.“

Der AK-Präsident appelliert daher an die Unternehmen: „Entscheiden Sie sich für die Kurzarbeit, statt vorschnell Kündigungen auszusprechen! Bereits ausgesprochene Kündigungen können Sie im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer wieder zurücknehmen. Das nützt allen in unserer Gesellschaft.“ Kalliauer warnt auch davor, Arbeitnehmer/-innen – unter Zusage von „Wiedereinstellungsgarantien“ – zu einvernehmlichen Auflösungen der Arbeitsverträge zu drängen. Das ist verantwortungslos und zeugt nicht von Weitsicht.

Ein Beispiel für den Kostenvorteil von Kurzarbeit:

Die AK hat dazu mehrere Berechnungsbeispiele zusammengestellt und veröffentlicht. Exemplarisch dafür die Kosten für einen Arbeiter aus dem Metallgewerbe:

Herr M., 38,5 Stunden in der Woche im Metallgewerbe beschäftigt, vereinbart

mit seinem Arbeitgeber eine maximale Reduktion der Arbeitszeit auf zehn Prozent für drei Monate (1. April bis 30. Juni):

* Im April arbeitet Herr M. gar nicht,

* im Mai zehn Prozent seiner Arbeitszeit (das sind rund vier Stunden in der Woche),

* und im Juni 20 Prozent (das sind rund acht Stunden in der Woche)

Herr M. hat vor der Kurzarbeit 2.651 Euro brutto (rund 1.829 netto) pro Monat verdient. Daher erhält der Dienstgeber im Rahmen der Kurzarbeit vom AMS

– im April 3.482 Euro (inkl. aller Arbeitgeberabgaben),

– im Mai 3.134 Euro,

– und im Juni 2.786 Euro.

In Summe entstehen dem Betrieb während der dreimonatigen Kurzarbeit Kosten von lediglich 1.045 Euro.

Bei einer Kündigung hingegen fallen Lohnkosten und Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe ungeschmälert für die Dauer der gesamten Kündigungsfrist und daher bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses an. Da Herr M. schon drei Jahre im Betrieb gearbeitet hat, beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen. Dies bedeutet Lohnkosten in der Höhe von 3.715 Euro.

Das heißt: Die Kündigung kostet den Arbeitgeber um 2.671 Euro mehr als die Kurzarbeit in diesen drei Monaten.

Arbeiterkammer Oberösterreich, Kommunikation
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