Anderl: „Auch Studierende brauchen Gerechtigkeit in der Corona-Krise“

„Neutrales Semester“ auch für die Familienbeihilfe – weiters darf an jenen Unis nicht plötzlich Studiengebühr drohen, wo Studieren gerade nicht möglich ist

Wien (OTS) – „Weiterstudieren ist in der Corona-Krise schwierig, auch die Studierenden brauchen Staatshilfe“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl. Der Wissenschaftsminister muss rasch seine versprochenen Maßnahmen für Studierende setzen. Insbesondere müssen die Voraussetzungen für den Bezug von Studienbeihilfe rasch angepasst werden. Die Fristen für die Bezugsdauer und das Erbringen von Leistungsnachweisen gehören verlängert. Das verlorene Semester muss auch für die Fristen und Altersgrenzen beim Bezug der Familienbeihilfe gelten. Die Arbeiterkammer verlangt, dass die Bundesregierung dieses dringende Anliegen der Studierenden im nächsten Corona-Paket erfüllt. Anderl: „Auch Studierende brauchen Gerechtigkeit in der Corona-Krise.“

Zum Bildungsnavi der Arbeiterkammer und zur HochschülerInnenschaft kommen immer öfter Anfragen und Beschwerden von Studierenden. Sie machen sich Sorgen, weil Prüfungen in einzelnen Fächern einfach bis September verschoben sind oder sie wegen geschlossener Uni-Bibliotheken die Abschlussarbeit nicht fertigmachen können – bei weitem nicht alle für sie notwendigen Bücher sind elektronisch verfügbar.

„Hier kann die Bundesregierung rasch helfen“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl. Bisher hat der Bildungsminister versprochen, dass die maximal erlaubte Studiendauer für den Anspruch auf Studienbeihilfe um ein Semester verlängert wird. So gut wie alle Leistungen für Studierende sind aber an bestimmte Zeit-Grenzen gebunden. „Da müssen auch die anderen jeweils zuständigen MinisterInnen ihre Hausübungen machen“, so Anderl.

Vor allem geht es der Arbeiterkammer um die Familienbeihilfe. Die Bezugsdauer der Familienbeihilfe ist mit dem Alter von 24 Jahren begrenzt, in bestimmten Fällen mit 25. Hier müsse ein halbes Jahr drangehängt werden.

Ebenso ist ein Großteil der Studierenden an Universitäten nur von den Studiengebühren befreit, wenn sie nicht länger als die Mindeststudiendauer plus zwei Semester brauchen. Diese Zeitspanne muss überall dort verlängert werden, wo es aktuell Einschränkungen im Studium gibt.

Überdies verlangt die Arbeiterkammer nach wie vor, dass berufstätige Studierende wieder von den Studiengebühren befreit werden. Für 2020 muss auch die Zuverdienstgrenze zur Studienbeihilfe von 10.000 auf 12.000 Euro erhöht werden.

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