
Michael Hammer: Hilfestellung und Unterstützung für soziale Härtefälle
ÖVP-Abgeordneter berichtet über wichtige Beschlüsse im Sozialausschuss betreffend Hochrisikogruppen, Familien-Härtefonds und Hilfe für Kulturschaffende
Wien (OTS/ÖVP-PK) – Gerade der Ausschuss für Arbeit und Soziales ist in der Zeit der Coronakrise auf parlamentarischer Ebene besonders gefordert, um möglichst rasch und effizient auf die Situation und die daraus entstehenden Notwendigkeiten reagieren zu können. Das hat sich auch in der heutigen Ausschusssitzung bestätigt, sagt ÖVP-Abg. Mag. Michael Hammer nach der Sitzung des Ausschusses heute, Donnerstag. „Schon die Aussprache mit Arbeits- und Familienministerin Christine Aschbacher hat gezeigt, wie gut die Kompetenzen in ihrem Ressort gebündelt sind und wie gut und flexibel auf die Krisensituation reagiert wurde und wird“, so Hammer.
Wichtige Maßnahmen wurden heute diskutiert und beschlossen, hebt Hammer drei davon besonders hervor:
* Eine klare Regelung gibt es nun bezüglich der Definition der Hochrisikogruppe. Wenn ein Attest des behandelnden Arztes vorliegt, ist für die Betroffenen Homeoffice, Adaptierung des Arbeitsplatzes oder Freistellung mit Entgeltfortzahlung vorgesehen. Arbeitgeber haben dann Anspruch auf Ersatz dieser Kosten inklusive Lohnnebenkosten durch den Krankenversicherungsträger. Der Leistungsbezug von AMS-Geldleistungen, Krankengeld, Rehabgeld und befristeten Pensionsversicherungsleistungen wird verlängert. Auch die Schutzfrist für Sachleistungen der Krankenversicherung nach Ende der Versicherung wird verlängert.
* Durch einen Abänderungsantrag der Regierungsparteien sollen für den Familien-Härtefonds zusätzliche 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Damit werden Kinder von Menschen, die bereits vor 1. März arbeitslos waren und aufgrund der Corona-Situation keinen Arbeitsplatz bekommen, mit je 150 Euro unterstützt. In einer groben Schätzung werden 20 Millionen Euro davon für den Härtefonds ausgeschöpft werden. Die restlichen ungefähr zehn Millionen kommen dann Kindern zugute, deren Eltern Mindestsicherung beziehen.
* Eine wichtige Maßnahme haben die Regierungsparteien für Menschen im Niedriglohnbereich – vor allem für die Kunstschaffenden – beschlossen, führt Hammer aus: Damit werden pflichtversicherte mehrfach geringfügig Beschäftigte sowie fallweise beschäftigte Dienstnehmer/innen mit insgesamt mehr als geringfügigem Einkommen in den Härtefallfonds aufgenommen, wie sie etwa im Kunst- oder Kulturbereich oder etwa bei Filmschaffenden, aber auch im Niedriglohnbereich, häufig vorkommen.
„Wir lassen niemanden zurück, sondern achten in der Gesetzgebung in dieser herausfordernden Zeit besonders darauf, überall dort, wo es notwendig ist, Hilfestellung und Unterstützung zu geben“, schließt Hammer.
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