
FPÖ – Fuchs: Regierung an Dreistigkeit nicht zu überbieten – Covid-19-Unterausschuss muss kommen!
Wien (OTS) – „Das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz sieht vor, dass für die Prüfung der COFAG-Zuschüsse und der Garantieübernahmen, der Zuschüsse aus dem Härtefallfonds und für die Kurzarbeitsbeihilfen die Finanzämter zuständig sind – also genau jene Behörde, die die Regierungsparteien von der Abwicklung der Hilfsmaßnahmen ausgeschlossen haben“, sagte heute FPÖ-Finanz- und Budgetsprecher NAbg. DDr. Hubert Fuchs und erinnerte daran, dass WKÖ-Generalsekretär Kopf noch in einem ZIB2-Interview am 20.4.2020 erklärt habe, dass es die Argumentation des Finanzministeriums gewesen sei, dass die Finanzämter diese Förderung nicht hätten abwickeln können.
„Im Budgetausschuss am 24.4.2020 habe ich Finanzminister Blümel mit dieser unfassbaren Aussage von Kopf konfrontiert“, führte Fuchs weiter aus. Der Finanzminister habe gemeint, dass die Aussage von Kopf nicht stimme und das Finanzministerium die Wirtschaftskammer und nicht die Finanzämter mit der Abwicklung betraut habe, weil man die Last auf mehrere Einheiten verteilen wollte.
„Und dennoch beauftragt man nun die Finanzämter mit der Prüfung“, zeigte sich Fuchs erstaunt. „Und wie sich die Regierungsparteien diese Prüftätigkeit der Finanzämter vorstellen, ist an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten. Denn die Fehler der Wirtschaftskammer und der AMA dürfen die Finanzämter nicht selbst korrigieren, weil sie bei der Prüfung nur als Gutachter tätig sind. Die Finanzämter dürfen der Wirtschaftskammer und der AMA lediglich einen Bericht schicken und die Wirtschaftskammer entscheidet dann selbst, wie man mit den festgestellten eigenen Fehlern umgeht und welche Konsequenzen man daraus zieht – frecher geht’s wohl nicht mehr.“
Wie Fuchs betonte, sei die Wirtschaftskammer die gesetzliche Interessensvertretung der Unternehmer. „Da bin ich schon gespannt, wie objektiv sie da letzten Endes agieren wird.“ Offenbar habe sich bei den Regierungsparteien niemand die Frage gestellt, ob so eine Konstruktion überhaupt vereinbar sei. „Bei den Schwarzen wundert mich schon lange nichts mehr, aber offenbar haben die Grünen mittlerweile auch einen schwarzen Tunnelblick.“
Daher brauche es einen parlamentarischen Covid-19-Unterausschuss, der mit entsprechenden Kontrollrechten ausgestattet sei, forderte Fuchs. Denn es könne ja wohl nicht sein, dass sich die Wirtschaftskammer und die Unternehmer letzten Endes selbst kontrollierten.
„Bei diesem eigenartigen Rechtsverständnis der Regierungsparteien werden diese wahrscheinlich noch beschließen, dass die Finanzämter zukünftig bei Betriebsprüfungen lediglich als Gutachter für die Wirtschaftskammer fungieren und die Wirtschaftskammer als Interessensvertretung der Unternehmer dann entscheidet, ob die geprüften Unternehmer überhaupt Steuern nachzahlen müssen“, prognostizierte Fuchs. „Das ist wohl die ‚neue Normalität‘, von der die Bundesregierung immer träumt.“
Paragraf 15 dieses Bundesgesetzes sehe außerdem vor, dass der Finanzminister bis zum 30.6. des Folgejahres einen Jahresbericht über die erfolgten Prüfungen auf der BMF-Homepage veröffentlichen muss. „Von einer Einbindung des Nationalrates halten die Regierungsparteien hier wieder einmal gar nichts“, kritisierte der freiheitliche Finanzsprecher. Dies sei ein weiterer Grund für einen parlamentarischen Covid-19-Unterausschuss, wo dieser Jahresbericht des Finanzministers zu diskutiert sei. „Denn hier geht es um das Steuergeld der Österreicher und da hat Transparenz und Kontrolle noch nie geschadet“, so Fuchs.
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