HZA-OL: **** Hauptzollamt Oldenburg **** Zahlen, Daten und Fakten aus der Jahresbilanz 2019 ****

Oldenburg (ots) – *** Weit über eine Milliarde Euro Einnahmen aus Zöllen, Verbrauchsteuern und Verkehrsteuern (inkl. Kraftfahrzeugsteuer) *** Über 50 Kilogramm Rauschgift wurden dem kriminellen Handel entzogen *** 7,4 Millionen Euro festgestellter finanzieller Schaden aus straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ***

Das Tätigkeitsprofil des Zolls hat sich in den vergangenen Jahrzehnten massiv gewandelt. Auch im Nordwesten Deutschlands sind neben der Erhebung von Zöllen und Steuern neue zentrale Aufgaben hinzugekommen:

Das Hauptzollamt Oldenburg steht für die reibungslose Abfertigung des internationalen Warenverkehrs, schützt Bürger und Umwelt vor schädlichen oder gefährlichen Schmuggelgütern und setzt sich mit der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit für einen fairen Wettbewerb ein.

Der Zoll: Einnahmen für staatliche Ausgaben

“Wir sind unserem Auftrag im Jahr 2019 erneut erfolgreich nachgegangen. Unsere Bilanz spricht an dieser Stelle für sich”, so Regierungsdirektorin Astrid Gessler, Leiterin des Hauptzollamts Oldenburg, zur zurückliegenden Jahresbilanz.

“Rund 600 Zöllnerinnen und Zöllner vereinnahmten in einem Zuständigkeitsbezirk von über 12.100 qkm mit 1,75 Millionen Einwohnern weit über eine Milliarde Euro. Steuergelder, die eine finanzielle Leistungsfähigkeit unseres Gemeinwesens zweifelsfrei mit-tragen.”

Auf die klassische Steuer für die Einfuhr von Waren aus Ländern außerhalb der Europäischen Union – den Zoll – entfallen dabei rund 25,3 Mio. Euro. Die in diesem Zusammenhang zu erhebende Einfuhrumsatzsteuer betrug 524,4 Mio. Euro. Die nach-folgende Übersicht trägt die gesamten Steuereinnahmen des Jahres 2019 zusammen:

> Zölle: 25,3 Mio. Euro

> Einfuhrumsatzsteuer: 524,4 Mio. Euro

> Verbrauchsteuern: (z. B. Energie-, Strom-, Tabak-, Branntwein und Biersteuer) 422 Mio. Euro

> Verkehrsteuern (inkl. Kraftfahrzeugsteuer) 91,3 Mio. Euro

> Steueraufkommen insgesamt: 1.063 Mio. Euro

Neue Dienstkleidung: Der Zoll im Nordwesten trägt seit letztem Jahr blau.

Nach und nach stattete der Zoll bundesweit seine rund 13.500 Dienstkleidungsträger mit einem neuen Outfit aus. So auch im Bezirk des Hauptzollamts Oldenburg: Seit vergangenem Jahr sind die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, der Kontrolleinheiten und der Grenzzollämter in modernen blauen Uniformen im Einsatz. Mit der Farbumstellung von grün auf blau folgt der Zoll anderen inländischen und europäischen Sicherheitsbehörden. Weiterhin gut erkennbar bleiben die Zöllner durch mehrere exponierte Aufdrucke “ZOLL” auf den Kleidungsstücken. Das vollständig neue Ausstattungskonzept setzt hohe Maßstäbe im Bezug auf Wertigkeit und Funktionalität und traf in den Reihen der Zöllner auf breite Zustimmung.

Im Laufe des Jahres 2020 werden auch die Binnenzollämter mit den blauen Uniformen ausgestattet. Hier ist der Zoll noch in ziviler Kleidung im Dienst. Eine Umstellung zu blauen Einsatzfahrzeugen folgt sukzessive.

Sicherung der Sozialsysteme – der Zoll gegen Schwarzarbeit

Schwarzarbeiter und ihre Auftraggeber schädigen alle: Sie betrügen die Sozialversicherung, hinterziehen Steuern und gefährden Arbeitsplätze. Unternehmen, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ordentlich beschäftigen, können mit Schwarzarbeitern nur schwer konkurrieren. Obwohl sie sich der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben entziehen, profitieren Schwarzarbeiter und ihre Auftraggeber von der staatlichen und vor allem sozialen Infrastruktur. Die Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls gehen gegen diese Ungerechtigkeit vor:

Durch die FKS kam es im vergangenen Jahr zu rund 940 Prüfungen von Arbeitgebern und fast 11.000 Kontrollen von einzelnen Arbeitnehmern. Der festgestellte finanzielle Schaden aus den daraus resultierenden straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen liegt bei 7,4 Millionen Euro.

1.867 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten konnten durch den Einsatz der FKS im vergangenen Jahr eingeleitet werden; 1.925 Verfahren kamen zum Abschluss. Einleitung und Abschluss von Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten stehen im zahlenmäßigen Verhältnis von 818 zu 813.

Die Summe der Geldstrafen, -bußen und Verwarnungsgelder, die auf unsere Ermittlungsarbeit zurückzuführen sind, liegt bei 1,1 Millionen Euro. Im Rahmen der Vermögensabschöpfung konnten 1,27 Millionen Euro zur Begleichung von Sozialversicherungsschäden vereinnahmt werden. Die Summe der verhängten Freiheitsstrafen liegt bei über 28 Jahren.

Eine Frage der Sicherheit: Welche Waren dürfen in das Land?

Mit dem Wegfall der Kontrollen im Binnenland der EU wurden die Warenkontrollen des Zolls am direkten Grenzverlauf zwischen den Mitgliedstaaten abgeschafft. Seitdem sind diese Staatsgrenzen weder für den gewerblichen Warenverkehr noch für den privaten Reiseverkehr ein Hindernis.

Offene Grenzen sind jedoch kein Freifahrtschein für Drogenkuriere, Waffenhändler und Zigarettenschmuggler. Die Überwachung der innergemeinschaftlichen Grenzen sowie der Außengrenzen der Europäischen Union in der Küstenregion bilden einen Aufgabenschwerpunkt des Hauptzollamts Oldenburg. Täglich im 24-Stunden-Schichtbetrieb organisierte Kontrolleinheiten des Zolls sind an den Standorten Emden, Norden und Papenburg sowie in Wilhelmshaven, Brake und Oldenburg erfolgreich im Einsatz gegen den Schmuggel von verbotenen und gefährlichen Gütern.

“Unsere Zollkontrollen sind erfolgreich und wichtig. Sie schützen die Bevölkerung vor verbotenen Schmuggelwaren, die wir nicht nur für die Region, sondern natürlich auch für das ganze Land aus dem Verkehr ziehen”, erläutert Frank Mauritz, Pressesprecher des Hauptzollamts Oldenburg.

“In der Gesamtheit haben wir 2019 knapp 70.000 Fahrzeuge und Einzelpersonen kontrolliert. Ich verrate sicher kein Geheimnis, wenn ich den Kampf gegen den Drogenschmuggel im Grenzraum zu den Niederlanden als Kontrollschwerpunkt bezeichne.”

In 1.230 Fällen fanden die Zöllnerinnen und Zöllner Rauschgift. Summiert wurden über 50 Kilogramm Rauschgift sichergestellt und damit dem illegalen Schwarzmarkt entzogen. Den Hauptanteil hatten dabei Aufgriffe an Haschisch, Marihuana und Amphetamin.

Der Wasserzoll

Der Zoll ist Teil der Küstenwache der Bundesrepublik Deutschland. Er nimmt gemeinsam mit anderen Behörden die Grenzaufsicht an den Wassergrenzen, insbesondere der Seeküste wahr. Zu seinen Aufgaben zählen neben zolleigenen Überwachungsmaßnahmen auch der Umweltschutz auf See und die Rettung Schiffbrüchiger.

Für das Hauptzollamt Oldenburg sind vier Zollboote mit Liegeplätzen in Emden und Wilhelmshaven im Einsatz.

Die Zollämter – Schnittstelle für den internationalen Warenverkehr

Von der Containerladung bis zum Postpaket – die Warenabfertigung ist ein zöllnerisches Kerngeschäft. Dass grenzüberschreitende Warenströme so barrierefrei wie möglich fließen können, verdanken wir den Kolleginnen und Kollegen bei den Zollämtern.

Zum Hauptzollamt Oldenburg zählen sieben Zollämter an den folgenden Standorten:

Brake, Cuxhaven, Emden, Kreyenbrück (Oldenburg), Papenburg, Stade und Wilhelmshaven.

In Zeiten von “E-Commerce” ist das Abfertigungsvolumen im privaten Postverkehr stetig steigend. Kommt ein Paket aus dem nichteuropäischen Ausland nach Deutschland, darf der Zoll die Sendung trotz Brief- und Postgeheimnis öffnen lassen und den Inhalt prüfen. Nicht immer ist im Internet klar ersichtlich, ob Bestellungen aus dem Ausland versendet werden.

Ob und in welcher Höhe Abgaben anfallen, ist anschaulich unter www.zoll.de unter der Rubrik “Bestimmungen im Postverkehr” erläutert. Der Zoll rät in diesem Zusammenhang schon vor der Bestellung im Internet genau zu prüfen, inwiefern Warenlieferungen unzulässig sein könnten. Das erfahrene Personal der Zollämter berät Sie gern.

Bei den Zollämtern des Hauptzollamts Oldenburg kam es zu über 360 Aufgriffen im Postverkehr, die Markenschutzrechte verletzten. Fast 7.000 Einzelartikel wurden aufgehalten. Spitzenreiter bei den gefälschten Waren sind Bekleidung, Spielzeug und Unterhaltungselektronik. Die Versandländer sind hauptsächlich fernöstliche Staaten.

Onlineshoppen ist einfach – mit wenigen Klicks ist das gewünschte Produkt bestellt. Die App “Zoll und Post” hilft, die voraussichtlichen Einfuhrabgaben zu berechnen und liefert wichtige Informationen rund um die Einfuhr im internationalen Postverkehr. Zusätzlich wird vor Produkten gewarnt, die gefährlich oder verboten sein könnten. Oftmals handelt es sich bei den besonders günstigen Angeboten nicht um Originalware, sondern um gefälschte und teils minderwertige Billigprodukte.

Die App “Zoll und Post” ist kostenlos im Apple App Store und im Google Play Store verfügbar.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Oldenburg
Pressesprecher
Frank Mauritz
Telefon: 0441 2102 5140
Mobil: 0151-42 30 06 41
E-Mail: presse.hza-oldenburg@zoll.bund.de
www.zoll.de


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