Deutsche Umwelthilfe begrüßt wegweisende Entscheidung des BGHs zur vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von VW-Kunden bei Betrugsdiesel-Pkw

Berlin (ots) – Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gegen die Volkswagen AG. Hierzu erklärt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:

“Die Manipulation der Diesel-Abgasreinigung ist nun höchstrichterlich bestätigt. Der BGH verurteilt den niedersächsischen Staatskonzern wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung der Kunden. Aber nicht nur VW, sondern auch alle anderen Diesel-Hersteller haben über 15 Jahre hinweg minderwertige Abgasreinigungsanlagen verbaut und mit Betrugssoftware sichergestellt, dass im Prüflabor – und nur dort – die strengen Grenzwerte für das Dieselabgasgift NOx eingehalten werden. Die Entscheidung des BGHs bestätigt damit die Rechtsauffassung der DUH. Dies betrifft auch die laufenden Klage- und Widerspruchsverfahren zur Freigabe temperaturgesteuerter Abschalteinrichtungen bei VW, Opel und Daimler-Diesel gegen das Kraftfahrtbundesamt: Wir freuen uns, dass voraussichtlich noch in diesem Sommer der Europäische Gerichtshof darüber entscheidet, ob es zulässig ist, beispielsweise im Winterhalbjahr die Abgasreinigung faktisch abzuschalten.

Neben finanzieller Entschädigung ist es jedoch mindestens genauso wichtig, Betrugsdiesel aller Hersteller endlich mit wirksamer Abgasreinigung auszustatten – nicht nur als Schadensersatz für die Fahrzeughalter, sondern als Schadensbegrenzung für die zahllosen Menschen, die unter den hohen Schadstoffkonzentrationen in unseren Städten leiden und gesundheitlichen Schaden davontragen.”

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