
ÖVP-Fraktionsführer Gerstl: Staatsanwaltschaft muss das Ibiza-Video noch in dieser Woche an den U-Ausschuss liefern
Das zentrale Beweisstück des Ibiza-U-Ausschusses muss vor Gudenus/Strache-Befragung eingesehen werden können
Wien (OTS/ÖVP-PK) – Wolfgang Gerstl, Fraktionsführer der ÖVP im Ibiza-Untersuchungsausschuss, fordert von der ermittelnden Staatsanwaltschaft die schnellstmögliche Lieferung des Ibiza-Videos:
„Gestern wurde bekannt, dass das Ibiza-Video als zentrales Beweisstück schon seit einem Monat im Besitz der Staatsanwaltschaft ist. Ich verlange, dass es noch bis Ende dieser Woche an den U-Ausschuss geliefert wird, damit alle Fraktionen ausreichend Zeit haben, um im vollen Umfang Einsicht nehmen zu können. Auch über die Gründe dieser Verzögerung werden wir die verantwortlichen Staatsanwälte befragen.“
Man untersuche den größten Polit-Skandal der 2. Republik und das Video könne wichtige Hinweise liefern: „Kommende Woche startet der U-Ausschuss mit den Ibiza-Hauptakteuren Strache und Gudenus als Auskunftspersonen und die Justiz findet es wochenlang nicht notwendig, ein so wichtiges Dokument rechtzeitig an das Parlament zu liefern. Stattdessen laden Stephanie Krisper und Kai Jan Krainer einen Journalisten in den U-Ausschuss, der nur die Hälfte des Videomaterials in schlechter Tonqualität gesehen hat und nun nach einem Jahr unter Wahrheitspflicht dessen Inhalt genau nacherzählen soll.“
Für Gerstl ist klar, dass der parlamentarische Untersuchungsausschuss schnellstmöglich volle Einsicht in das gesamte Videomaterial braucht, um diesen politischen Skandal restlos aufklären zu können! „Was wurde vielleicht noch alles von Strache und Gudenus verkauft und versprochen? Was von den Ibiza-Aussagen war vielleicht schon in Realisierung und wer war noch daran beteiligt? Was wusste Kickl von dem Video und den Machenschaften?“
(Schluss)
Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
01/40110/4436
http://www.oevpklub.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender