
Bundesverwaltungsgericht erteilt Asfinag und Hanke Lobautunnel-Abfuhr
EuGH wird zu S1 entscheiden und für Rechtssicherheit sorgen
Wie die verfahrensbeteiligte Umweltorganisation VIRUS mitteilt, kommt das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) der Anregung der Asfinag nicht nach und bleibt das 2025 zum S1-Lobautunnel eingeleitete Vorabentscheidungsersuchen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) somit aufrecht. Sprecher Wolfgang Rehm „Mit Genugtuung nehmen wir zur Kenntnis, dass der schon nahezu dummdreiste Versuch, das wichtige Vorabentscheidungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof abzudrehen, nicht erfolgreich war, nun wird der EuGH Rechtssicherheit herstellen“.
Gemäß der bereits gefestigten Rechtsprechung des EuGH habe die Nichtdurchführung einer Strategischen Umweltprüfung vor Annahme eines Plans – hier Änderungen am hochrangigen Straßennetz – zur Folge, dass dieser Plan auszusetzen oder aufzuheben sei. Es dürften weiters für die darauf fußenden Projekte keine Genehmigungen erteilt werden bzw. seien bereits erteilte Genehmigungen aufzuheben. „Im Zuge vergangener Bundesstraßengesetznovellen sind genau diese Prüfungen versäumt worden“, so Rehm. Derartige Mängel würden grundsätzlich als sanierbar gelten, dies jedoch nur unter gewissen Voraussetzungen. „Was Minister Hanke und die Asfinag da in den letzten Monaten abgeliefert haben, fällt nicht darunter. Erst wurde eine fast fertige Umweltprüfung abgewürgt, weil das Ergebnis nicht passte. Es folgte stattdessen eine äußerst schlecht gemachte Einzelfallprüfung, genannt „Screening“, in der entgegen aller dokumentierten Evidenz behauptet wurde, dass es mangels erheblicher Umweltauswirkungen gar keine Prüfung braucht. Das geht rechtlich so nicht und war auch fachlich indiskutabel,“ kritisiert Rehm. Dem nicht genug habe parallel zum Vorstoß der Asfinag beim BVwG das Bundeskanzleramt im Übereifer versucht, direkt beim dafür unzuständigen Gerichtshof in Luxemburg zu intervenieren, obwohl dieser nur die vorgelegten Fragen zu behandeln hat und in diesem fortgeschrittenen Verfahrensstadium keine Stellungnahmen mehr eingebracht werden können. „Wenn kümmert die Verfahrensordnung, wenn man in schlechter innenpolitischer Überheblichkeitstradition meint, mehr Rechte zu haben, als andere und Anspruch auf bevorzugte Sonderbehandlung“, kritisiert Rehm. Das BVwG habe jedenfalls nun nach Einholung schriftlicher Stellungnahmen und einer für die Asfinag gar nicht gut verlaufenen ganztägigen mündlichen Verhandlung dem EuGH und den Verfahrensparteien mitgeteilt, dass die Screeningentscheidung des Ministers selbst bei einer Grobbeurteilung nicht als vollständig im Sinne der bezughabenden EU-Richtlinie betrachtet werden könne. „Jetzt wird auch den Betonierern nichts anderes übrig bleiben, als einfach das EuGH-Urteil abzuwarten. Die Chancen von Minister Hanke, sein superteures Wunschprojekt, das die behauptete Verkehrsentlastung nicht bringt, durchzuboxen, sind durch die aktuelle Entwicklung geschwunden,“ so Rehm abschließend.
Umweltorganisation VIRUS
Wolfgang Rehm
Telefon: 0699/12419913
E-Mail: virus.umweltbureau@wuk.at
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