POL-VER: Fahrrad Freitag – Polizeiinspektion Verden/Osterholz startet siebenteilige Quizreihe rund um das Thema “Fahrrad”

Landkreis Verden und Landkreis Osterholz (ots) – Aufgrund der derzeit gültigen und notwendigen Hygienevorschriften sowie Kontaktbeschränkungen zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus sind viele Präventionsangebote der Polizeiinspektion Verden/Osterholz vorübergehend ausgesetzt. Auch der ursprünglich für Anfang Mai geplante Verkehrssicherheitstag in Verden musste abgesagt werden. Bundesweit wird der Tag der Verkehrssicherheit in diesem Jahr jedoch digital stattfinden. In den Wochen vor und nach dem 20. Juni 2020 und aus Anlass der “Fahrradsaison” wird sich die Polizei in den Landkreisen Verden und Osterholz unter anderem mit einer siebenteiligen Quizreihe “Fahrrad Freitag” am digitalen Tag der Verkehrssicherheit beteiligen.

Seit dem 5. Juni werden bis zu den Sommerferien über die Social Media-Kanäle der Inspektion Fragen rund um das Thema “Fahrrad” gestellt. Die Bürgerinnen und Bürger können sich in Form von Kommentaren an dem Quiz beteiligen. Am Samstag folgt dann die Auflösung mit einer entsprechenden Erklärung und Tipps rund um das Thema Verkehrssicherheit. Die Polizeiinspektion Verden/Osterholz ist im sozialen Netzwerk “Twitter” unter dem Benutzernamen @Polizei_VER_OHZ zu finden. Darüber hinaus ist der Präventionsbeamte PHK Helge Cassens mit einem personifizierten, sogenannten Community Policing-Account bei Facebook vertreten.

An diesem Freitag startete Woche 1 des Fahrrad Freitags mit folgender Fragestellung:

Ist es erlaubt, dass ich mein Fahrrad mit einem batteriebetriebenen Stecklicht statt einem Dynamo ausstatte?

A: Ja, das ist erlaubt.

B: Nein, das Fahrrad muss ein Licht haben, das über einen Dynamo betrieben wird.

C: Das Fahrrad muss sowieso nur vorne Licht haben, damit ich sehe, wo ich hinfahre.

Fahrrad Freitag – Auflösung Woche 1:

Richtig ist Antwort A!

Früher musste jedes Fahrrad über einen Dynamo verfügen, der für eine entsprechende Beleuchtung sorgt. Diese Regel wurde allerdings vor ein paar Jahren aufgehoben und man darf jetzt auch batterie- oder akkubetriebene Vorder- und Rücklichter benutzen, die abnehmbar sind – sogenannte Stecklichter.

Laut Straßenverkehrsordnung muss die Beleuchtung an einem Fahrrad in der Dämmerung, Dunkelheit und bei schlechten Sichtverhältnissen eingeschaltet werden.

Wenn man ohne Beleuchtung von der Polizei angetroffen wird, kann dies ein Verwarngeld von 20 Euro zur Folge haben. Allerdings empfiehlt die Polizei unabhängig von dieser möglichen Strafe allen Fahrradfahrern und Fahrradfahrerinnen schon im Interesse der eigenen Sicherheit darauf zu achten, dass die Beleuchtung immer intakt ist. Eltern sollten vor allem auch auf die Verkehrssicherheit der Räder ihrer Kinder achten.

Alle anderen laut Straßenverkehrszulassungsverordnung vorgeschriebenen Fahrradteile sind der Grafik zu entnehmen.

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Sarah Humbach
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