POL-W: SG Präventionsaktion: 1,50 Meter Sicherheitsabstand – auch beim Überholen von Radfahrern

Wuppertal (ots) –

Fast ist es schon zu einem geflügelten Wort geworden: „1,50 Meter
Mindestabstand“. Was viele Menschen im Alltag der Corona-Pandemie
bereits ganz selbstverständlich praktizieren, gilt seit dem
28.04.2020 auch im Straßenverkehr: Mit der Novellierung der
Straßenverkehrsordnung müssen Verkehrsteilnehmer, die innerorts
Radfahrer überholen wollen, dabei mindestens 1,50 Meter Abstand
halten. Außerorts sind es sogar 2 Meter.

Mit einer besonderen Aktion wollen die Beamten der
Verkehrsunfallprävention der Polizei Wuppertal in dieser Woche auf
die Neuerung aufmerksam machen. Das Solinger Team der
Verkehrssicherheitsberater der Polizei wird in Uniform auf Fahrrädern
im Klingenstadtgebiet unterwegs sein. Dazu sind auf den Gepäckträgern
großflächig Hinweise auf den 1,50-Meter-Mindestabstand angebracht.
Die Beamten wollen damit auf die neue Regel in der StVO aufmerksam
machen und mit Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch kommen. (tk) Rückfragen bitte an:

Polizei Wuppertal
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